Familienrecht befasst sich nicht nur mit Scheidungen, sondern mit allen in diesem Bereich auftretenden Problemen wie Sorgerecht, Unterhalt, Umgangsrecht und vielem mehr.
Sie sind nicht mehr verheiratet oder waren nie verheiratet? Trotzdem gibt es Probleme z.B. im Umgang, bei Unterhaltsfragen oder beim Sorgerecht mit den gemeinsamen Kindern? Wer bestimmt, wo die Kinder zu welcher Zeit sind?
Der andere Ehepartner zahlt keinen Kindesunterhalt? Sie wollen mit den gemeinsamen Kindern umziehen? Der Ehepartner möchte mit den Kindern in den Urlaub fahren?
Rufen Sie mich an. Als Fachanwältin für Familienrecht mit jahrelanger Expertise stehe ich Ihnen zur Verfügung.
Wir überlegen gemeinsam, ob ein außergerichtliches Vorgehen bei Sorgerecht, Umgangsrecht Sinn macht oder ob ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden muss. Auch hier ist es oft sinnvoll und wesentlich, schnell zu handeln. Vertrauen Sie auf meine Kompetenz und Beratung.
Die Trennung und anschließende Scheidung ist nicht nur emotional belastend, sondern erfordert auch zügiges und strategisches Handeln in rechtlichen Dingen. Ich unterstütze Sie dabei, das Trennungsjahr rechtssicher zu dokumentieren, erörtere die Möglichkeiten einer einvernehmlichen oder streitigen Scheidung und kläre frühzeitig, wie mit der gemeinsamen Immobilie und den Finanzen verfahren werden soll. Das Ziel ist es immer, faire und praktikable Lösungen zu erarbeiten und unnötigen Rosenkrieg zu vermeiden.
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Der Unterhalt sorgt oft für erhebliche Existenzängste auf beiden Seiten – beim Zahlungspflichtigen wie beim Empfänger. Ich berechne für Sie verlässlich Ihre Ansprüche auf Trennungsunterhalt, nachehelichen Ehegattenunterhalt sowie den Kindesunterhalt nach der aktuellen Düsseldorfer Tabelle. Zudem setze ich berechtigte Forderungen konsequent durch oder wehre unberechtigte Ansprüche für Sie ab. Im Falle von Zahlungsverzug unterstütze ich Sie auch bei der Zwangsvollstreckung.
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Das Wohl des Kindes steht bei allen Fragen zum Sorgerecht an erster Stelle. Wenn sich Eltern nicht einig sind, wer zukünftig wichtige Entscheidungen für das Kind (wie Schulwahl, medizinische Eingriffe oder Aufenthaltsort) treffen soll, bedarf es fachkundiger Mediation oder gerichtlicher Klärung. Ich helfe Ihnen bei der Beantragung des alleinigen oder gemeinsamen Sorgerechts, berate Sie zum Sorgerecht für nichteheliche Väter und vertrete Ihre Interessen und die Ihres Kindes kompetent vor dem Familiengericht.
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Ein verlässlicher und regelmäßiger Kontakt zu beiden Elternteilen ist für die Entwicklung von Kindern essenziell. Ich erarbeite gemeinsam mit Ihnen tragfähige, altersspezifische Umgangsregelungen und Ferienplanungen. Wird der Umgang grundlos verweigert oder torpediert, setze ich Ihre Umgangskontakte gerichtlich durch. In kritischen Fällen informiere ich Sie zudem umfassend über die Möglichkeiten und Abläufe eines begleiteten Umgangs.
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Eine Ehe is auch immer eine wirtschaftliche Gemeinschaft. Im Falle einer Scheidung im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft drohen oft langwierige Streitigkeiten um Vermögen und Schulden. Ich berechne für Sie den Zugewinnausgleich, begleite Sie bei der Vermögensauseinandersetzung und unterstütze Sie proaktiv dabei, künftigen Streit durch die rechtssichere Prüfung eines Ehevertrags oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu vermeiden.
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Neben Umgang und Sorgerecht gibt es zahlreiche weitere rechtliche Berührungspunkte, wenn es um Kinder geht. Dies reicht von der Vaterschaftsanerkennung und der Vaterschaftsanfechtung bis hin zu namensrechtlichen Fragen oder dem komplexen Bereich der Adoption. Auch hier benötigen Sie oft schnell anwaltlichen Rat, um Fristen (z.B. bei der Anfechtung) zu wahren und die rechtliche Situation an die tatsächlichen Familienverhältnisse anzupassen.
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Nicht jeder Konflikt muss zwingend vor Gericht enden. Ein Verfahren am Familiengericht kostet Zeit, Nerven und oft auch sehr viel Geld. Im Rahmen einer Erstberatung analysieren wir Ihre Situation umfassend. Danach strebe ich, wo immer es möglich und sinnvoll ist, eine außergerichtliche Einigung oder eine von beiden Seiten getragene Mediation an. Sollte dies jedoch scheitern, setze ich Ihre legitimen Interessen konsequent und mit dem nötigen Nachdruck gerichtlich für Sie durch.
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