Finanzielle Vorsorge und Vermögensschutz im Familienrecht
Der Zugewinnausgleich bei der Scheidung
Bei einer Scheidung wird das Anfangsvermögen am Tag der Hochzeit mit dem Endvermögen am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags verglichen. Die Differenz stellt den Zugewinn dar. Der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn muss dem anderen die Hälfte des Überschusses auszahlen. Ich helfe Ihnen, den Zugewinn präzise zu ermitteln und Schenkungen, Erbschaften oder Schulden korrekt zu berücksichtigen.
Eheverträge für Unternehmer, Immobilienbesitzer und Doppelverdiener
Ein Ehevertrag ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern von Verantwortung. Durch die Vereinbarung einer Gütertrennung oder einer modifizierten Zugewinngemeinschaft können Sie Betriebsvermögen oder Familienimmobilien vor dem Zugriff im Scheidungsfall schützen. Ich entwerfe maßgeschneiderte Verträge, die einer gerichtlichen Inhaltskontrolle standhalten.
Vermögensauseinandersetzung und gemeinsame Schulden
Neben dem gesetzlichen Zugewinn muss das gemeinsame Eigentum (z. B. das Familienheim, gemeinsame Bankkonten oder Hausrat) auseinandergesetzt werden. Auch für gemeinsame Kredite haften im Außenverhältnis gegenüber der Bank in der Regel beide Partner. Ich erarbeite für Sie wirtschaftlich sinnvolle Lösungen und vertrete Sie in den Verhandlungen mit der Gegenseite.