Kindschaftsrecht – Rechtssicherheit für die jüngsten Familienmitglieder
Vaterschaft anerkennen oder gerichtlich anfechten
Die rechtliche Vaterschaft ist die Voraussetzung für Unterhaltsansprüche, Sorgerecht und Erbrecht. Ist ein Kind nichtehelich geboren, muss der Vater die Vaterschaft anerkennen. Bestehen begründete Zweifel an der Abstammung, kann die Vaterschaft gerichtlich angefochten werden. Ich berate Sie zu den gesetzlichen Fristen und begleite Sie im Abstammungsverfahren vor dem Familiengericht.
Adoption von Kindern und Stiefkindadoption
Eine Adoption begründet ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis zwischen dem Kind und den Adoptiveltern. Besonders häufig ist in der Praxis die Stiefkindadoption, bei der ein Partner das leibliche Kind des anderen Ehegatten adoptiert. Ich begleite Sie durch das gesamte, formelle Adoptionsverfahren unter Einbindung des Jugendamtes und bereite die Anträge für das Familiengericht vor.
Das Namensrecht des Kindes bei Scheidung und Einbenennung
Nach einer Scheidung und Wiederheirat des betreuenden Elternteils besteht oft der Wunsch, den Namen des Kindes an den neuen Familiennamen anzupassen (Einbenennung). Dies erfordert in der Regel die Einwilligung des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder eine gerichtliche Ersetzung. Ich berate Sie zu den strengen rechtlichen Voraussetzungen und vertrete Sie im namensrechtlichen Verfahren.