Kindeswohl im Fokus – Sorgerecht und elterliche Verantwortung
Gemeinsames Sorgerecht nach der Trennung
Grundsätzlich behalten beide Elternteile auch nach der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht. Dies erfordert ein gewisses Maß an Kommunikation, da wichtige Entscheidungen (z. B. Schulwahl oder Operationen) gemeinsam getroffen werden müssen. Ich berate Sie zu Ihren Rechten und Pflichten und helfe Ihnen, außergerichtliche Vereinbarungen zu treffen.
Alleiniges Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht
Können sich die Eltern in wesentlichen Angelegenheiten nicht einigen, kann ein Elternteil beim Familiengericht beantragen, ihm das Sorgerecht oder Teile davon (wie das Aufenthaltsbestimmungsrecht) zur alleinigen Ausübung zu übertragen. Das Gericht entscheidet nach dem Kriterium des Kindeswohls. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre elterliche Sorge zu sichern.
Kindschaftssachen und Vertretung vor dem Familiengericht
Sorgerechtsverfahren sind hochsensibel. Neben den Eltern sind oft das Jugendamt, Verfahrensbeistände („Anwälte des Kindes“) und psychologische Gutachter involviert. Als Ihre Anwältin begleite ich Sie Schritt für Schritt durch das gerichtliche Verfahren und vertrete Sie engagiert in allen Instanzen.