Häufige Fragen im Familienrecht (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und mehr. Wählen Sie einfach Ihr gesuchtes Themengebiet aus.

Scheidung & Trennung

Brauchen wir zwingend zwei Anwälte?

Nein, wenn Sie sich in allen Punkten einig sind, reicht es, wenn einer von Ihnen anwaltlich vertreten ist und den Scheidungsantrag stellt. Der andere kann diesem Antrag dann einfach zustimmen.

Wie lange dauert das Verfahren?

Wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist und alle Papiere vorliegen, entscheidet das Familiengericht oft innerhalb weniger Monate, je nach Auslastung des Gerichts und Umfang des Versorgungsausgleichs.

Muss das Haus zwingend verkauft werden?

Nein, wenn beispielsweise einer der Ehepartner die verbleibende Restschuld tragen kann und den ausscheidenden Partner auszahlt, kann dieser das Eigentum übernehmen, sofern die Bank einer Haftungsentlassung zustimmt.

Ist eine Teilungsversteigerung sinnvoll?

In der Regel nicht, da hierbei Immobilien häufig unter Wert den Eigentümer wechseln. Es sollte der allerletzte Ausweg sein, wenn durch Blockaden eines Partners jede Verhandlung unmöglich gemacht wird.

Kann ich wirklich alle Unterlagen online übermitteln?

Ja, in den meisten Fällen können Sie uns Ihre Dokumente digital bereitstellen, eine physische Einreichung ist fast immer überflüssig.

Bin ich nur noch eine Nummer im System?

Nein! Die Onlinescheidung bei mir ist lediglich auf dem Kommunikationsweg digital. Meine individuelle Beratung zu Ihrer konkreten Situation bleibt persönlich bestehen.

Muss diese Vereinbarung zwingend beim Notar unterschrieben werden?

Die Vereinbarung muss meistens notariell beglaubigt werden (es gibt Ausnahmen). Alternativ kann eine solche Vereinbarung erst vor Gericht geschlossen werden – dann benötigen Sie jedoch zwingend beide jeweils einen eigenen Anwalt vor Gericht.

Können wir das später noch abändern?

Ein rechtsgültiger notarieller Vertrag lässt sich nachträglich schwer anfechten. Daher investieren wir bei der Erstellung viel Zeit in die Prüfung, dass er auch zukunftssicher ist.

Kann ich mich scheiden lassen, auch wenn mein Partner nicht will?

Ja. Voraussetzung ist das Scheitern der Ehe. Fristen: In der Regel reicht hierfür 1 Jahr Trennungsjahr bei Zustimmung. Andernfalls müssen längere Fristen (3 Jahre) abgewartet werden, oder es liegt ein Härtefall vor, der eine schnellere Scheidung ermöglicht.

Werden meine Daten beim Familiengericht geschützt?

Ja, Verfahren vor dem Familiengericht sind grundsätzlich nicht öffentlich, so dass persönliche und finanzielle Daten im Verborgenen bleiben.

Kann ich mich vor Ablauf des Trennungsjahres scheiden lassen?

Eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus Gründen, die beim Ehepartner liegen, eine unzumutbare Härte

Eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus Gründen, die beim Ehepartner liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

Werden Versöhnungsversuche angerechnet?

Ein kurzer Versöhnungsversuch führt grundsätzlich nicht zum Abbruch des Trennungsjahres. Dauert er jedoch länger an, kann dies die Frist von neuem beginnen lassen.

Unterhalt & Kindesunterhalt

Wie lange habe ich Anspruch auf nachehelichen Unterhalt?

Die Dauer hängt stark von den ehebedingten Nachteilen, der Ehedauer und der Betreuung gemeinsamer Kinder ab. Ein lebenslanger Unterhalt ist heute die absolute Ausnahme. Oft wird der Unterhalt befristet oder stufenweise herabgesetzt.

Was passiert bei einem neuen Partner?

Wenn Sie in einer neuen, verfestigten Lebensgemeinschaft leben, kann das den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt verwirken. "Verfestigt" bedeutet oft ein engeres Zusammenleben über mindestens zwei bis drei Jahre oder beispielsweise aus der Geburt eines gemeinsamen Kindes herrührend. Dies kann im Einzelfall aber auch viel schneller eintreten.

Wie lange muss ich Kindesunterhalt zahlen?

Grundsätzlich bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung oder des Studiums des Kindes. Wichtig ist jedoch: Ab dem 18. Lebensjahr muss das Kind selbst den Unterhalt geltend machen. Privilegierte volljährige Kinder (die sich noch in der Schulausbildung befinden) stehen den Minderjährigen gleich. Ab 18 sind auch nicht einfach beide pauschal barunterhaltspflichtig. Es empfiehlt sich ausdrücklich, den genauen Unterhalt bei mir berechnen zu lassen.

Wann muss Unterhalt eingeklagt und tituliert werden?

Unterhalt muss nur dann vor dem Familiengericht eingeklagt werden, wenn die Gegenseite nicht zahlt, wenn absolut keine Einigung gefunden wird oder wenn keine (kostenlose) Jugendamtsurkunde erstellt wird. Andernfalls kann auch Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Eine gerichtliche Durchsetzung erfolgt immer beim Familiengericht, nicht zivilrechtlich.

Kann ich den Unterhalt auch ohne Anwalt berechnen lassen?

Achtung: Im Gegensatz zur häufigen Annahme berechnet das Jugendamt den Unterhalt für Sie in der Regel nicht vollumfänglich aus, sondern kümmert sich primär um die Abwicklung des Unterhaltsvorschusses, falls Zahlungen ausbleiben. Um eine exakte und gerichtsfeste Berechnung zu erhalten (insbesondere bei komplexem Einkommen oder beim Ehegattenunterhalt), ist zwingend anwaltliche Expertise erforderlich.

Was zählt zum Einkommen bei der Unterhaltsberechnung?

Neben dem reinen Nettogehalt fließen auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Boni, Mieteinnahmen, Steuererstattungen und der mietfreie Wohnvorteil in das unterhaltsrelevante Einkommen ein.

Was ist, wenn er wirklich nichts hat?

Das Gericht gewährt dem Schuldner einen Pfändungsfreibetrag, der seine Existenz sichert. Liegt er darunter, kann vorerst nicht vollstreckt werden. Wichtig: Gerade beim Unterhalt (Pfändung nach § 850d ZPO) gelten hier aber verschärfte, niedrigere Pfändungs-Freibeträge als bei normalen Schulden (auf Grundlage der Düsseldorfer Tabelle)!

Brauche ich einen Anwalt für die Vollstreckung?

TIPP: In der Regel vollstreckt der Anwalt für Sie, den Sie schon kennen und der den vorherigen Prozess geführt hat. Sie können theoretisch selbst zum Gerichtsvollzieher gehen, doch Lohn- und Kontopfändungsanträge sind juristisch komplex und formgebunden. Ein Fehler verzögert Ihr Geld. Ich erledige das schnellstens digital für Sie.

Wer bezahlt das Gerichtsverfahren?

Die Prozesskosten (Anwalt und Gericht) hängen vom sogenannten Verfahrenswert ab. Dieser berechnet sich aus dem geforderten aktuellen Jahresunterhalt zuzüglich etwaiger bereits aufgelaufener Rückstände. Grundsätzlich trägt derjenige die Kosten, der den Prozess verliert. Häufig entscheidet das Gericht jedoch über eine prozentuale Kostenverteilung (z. B. 10 % zu 90 %), basierend auf dem Anteil von Gewinnen und Verlieren. Bitte beachten Sie: Grundsätzlich sind Sie mein Kostenschuldner und Vorschüsse für die Tätigkeit sind absolut üblich.

Kann ich mich vor Gericht selbst vertreten?

Nein. Bei Unterhaltsverfahren vor dem Amtsgericht – Familiengericht – herrscht grundsätzlich Anwaltszwang. Gesetzlich ist dafür "nur" ein Anwalt vorgeschrieben. Ein spezialisierter Fachanwalt für Familienrecht ist also gesetzlich nicht zwingend, ABER aus strategischer und inhaltlicher Sicht hochgradig empfehlenswert zur sicheren fachlichen Begleitung.

Was mache ich, wenn mein Ex-Partner plötzlich arbeitslos ist?

Auch das entbindet nicht automatisch von der Zahlungspflicht. Der Partner muss sich extrem bemühen, wieder Arbeit zu finden. Bis eine offizielle Abänderung des Unterhaltstitels erfolgt, bleibt der bestehende Betrag grundsätzlich geschuldet.

Wann verjähren Unterhaltszahlungen?

Unterhaltsansprüche ohne Titel verjähren nach 3 Jahren. Liegt jedoch ein rechtskräftiger Unterhaltstitel (z.B. ein Beschluss oder eine Jugendamtsurkunde) vor, gilt eine Zeitspanne von 30 Jahren. Es lohnt sich also, auch noch nach Jahren eine neuerliche Vollstreckung zu versuchen (gerade bei titulierten Rückständen), wenn Sie erfahren, dass der vormals nicht zahlungsfähige Unterhaltspflichtige plötzlich wieder Geld hat.

Sorgerecht

Kann ich das alleinige Sorgerecht beantragen, nur weil wir uns oft streiten?

Normale Meinungsverschiedenheiten reichen nicht aus. Es muss eine schwerwiegende und dauerhafte Störung der Kommunikation vorliegen, die konkrete negative Auswirkungen auf die Erziehung des Kindes hat.

Muss der andere Elternteil zustimmen?

Wenn der andere Elternteil zustimmt, ist das Verfahren sehr schnell und einfach abgeschlossen. Stimmt er nicht zu, muss das Familiengericht tiefgehend prüfen, ob der Entzug der gemeinsamen Sorge zwingend geboten ist.

Brauche ich für jede Kleinigkeit die Unterschrift des anderen?

Nein. Geschäfte des täglichen Lebens darf der betreuende Elternteil allein entscheiden (z. B. Kleidung, normale Arztbesuche). Nur Angelegenheiten von "erheblicher Bedeutung" (z. B. Schulwechsel, schwere OPs) erfordern beide Unterschriften.

Was passiert, wenn wir uns bei wichtigen Entscheidungen gar nicht einig werden?

Können sich Eltern absolut nicht einigen, kann das Familiengericht angerufen werden. Das Gericht entscheidet dann oft nicht direkt in der Streitsache selbst, sondern überträgt die Entscheidungsbefugnis zur Lösung dieser einen konkreten Frage (z.B. Impfung oder Schulwahl) auf einen der beiden Elternteile.

Gilt ein Beschluss zum Sorgerecht eigentlich für immer?

Nein, Beschlüsse im Familienrecht, bei denen es um Kinder geht, sind prinzipiell änderbar. Das Kindeswohl hat immer Vorrang und kann jederzeit ein völlig neues Verfahren bei veränderter Sachlage erzwingen, in dem das Kind erneut zwingend angehört wird.

Können nur wir Eltern die Änderung einleiten?

In extremen Gefährdungsfällen (Kindesvernachlässigung) kann auch das Jugendamt von Amts wegen ein neues Verfahren zur Änderung und den teilweisen Entzug der Sorge anregen.

Muss ich Gründe nennen, warum ich das Sorgerecht beantrage?

Sie müssen lediglich zeigen, dass Sie die Verantwortung übernehmen wollen. Die Gegenpartei muss beweisen, dass Ihr Sorgerecht eine Gefahr darstellen würde.

Wie lange dauert ein solches Verfahren?

Wenn das sogenannte schriftliche und vereinfachte Verfahren greift, dauert dies oft nur wenige Wochen.

Kann der Vater mir die Kinder einfach wegnehmen?

Nein! Solange Sie das Kind nachweislich gut versorgen, wird ein Gericht den Aufenthalt nicht ohne gravierende, kindeswohlgefährdende Gründe ändern.

Welche Entscheidungen darf ich allein treffen?

Alles "Alltägliche". Darunter fallen Kleidung, Ernährung, normale Arztbesuche bei Erkältungen oder die Verwaltung des Taschengeldes.

Kann die Mutter das gemeinsame Sorgerecht grundlos verhindern?

Nein. Wenn die Übertragung der gemeinsamen Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht, wird das Gericht ihr zustimmen – auch gegen den Willen der Mutter.

Verliere ich das Sorgerecht automatisch, wenn wir uns scheiden lassen?

Nein. Bei ehemals verheirateten Paaren bleibt die gemeinsame elterliche Sorge nach der Scheidung fast immer ganz normal bestehen.

Werden die Kinder vor Gericht angehört?

Ja, in kindschaftsrechtlichen Verfahren werden die Kinder IMMER vom Gericht angehört, in aller Regel altersgerecht und behutsam durch den Richter allein (ohne Beisein der streitenden Eltern). Ab dem 14. Lebensjahr haben Kinder sogar ein eigenes Antragsrecht.

Kostet ein Sorgerechtsverfahren viel Geld?

Die Kosten richten sich nach dem festgesetzten Verfahrenswert. In der Regel müssen diese Kosten getragen werden, weshalb sich häufig eine konkrete Gebührenvereinbarung empfiehlt.

Umgangsrecht

Kann ich als Mutter dabei sein, wenn ich den begleitenden Umgang fordere?

Meistens nein. Gerade um Konflikte zwischen den Eltern zu vermeiden, findet die Übergabe an die Begleitperson oft zeitversetzt oder in getrennten Räumen statt. Sie sind bei den Treffen nicht anwesend.

Wie lange dauert die Phase des begleiteten Umgangs?

Es gibt hierfür keine feste gesetzliche Dauer. Die Maßnahme ist jedoch immer nur vorübergehend gedacht (meist zwischen 5 und 10 Terminen), mit dem klaren Ziel, danach in einen unbegleiteten Status zu wechseln.

Darf der andere Elternteil einfach mit dem Kind ins Ausland fliegen?

Kurze Auslandsreisen (z.B. ein Wochenende in Holland) sind oft kein Problem. Bei längeren Reisen muss im Prinzip zugestimmt werden. Das empfiehlt sich schon deshalb, weil man am Flughafen aufgehalten werden kann. Lassen Sie sich von mir zu einer möglichen "Vollmachten-Regelung" beraten.

Was passiert, wenn der andere Elternteil in den Ferien arbeiten muss und das Kind zu den Großeltern gibt?

Während der eigenen Umgangszeit darf der Elternteil grundsätzlich selbst bestimmen, wer das Kind in seiner Abwesenheit betreut. Die Familie des Elternteils (wie Großeltern) ist dabei eine gängige Vertretung.

Geht das Familiengericht mit Zwang gegen mein Kind vor?

Nein, körperlicher Zwang gegen ein Kind, um es zum Umgang zu zwingen, ist absolut verboten. Die Ordnungsmittel richten sich immer ausschließlich gegen den blockierenden Elternteil!

Wann ist ein Beschluss überhaupt vollstreckbar?

Ein Beschluss muss extrem präzise ("hinreichend bestimmt") sein. Dort muss auf die Minute genau stehen, wer das Kind wann und wo abholt und zurückbringt, andernfalls kann kein Ordnungsgeld verhängt werden.

Reicht es, wenn die Polizei bei der Übergabe hilft?

Die Polizei holt keine schreienden Kinder aus Wohnungen. Sie dokumentiert im besten Fall, dass Sie vor der Tür standen. Eine echte Durchsetzung geht nur über das Familiengericht.

Darf ich den Unterhalt kürzen, wenn ich das Kind nicht sehen darf?

Auf keinen Fall! Umgangsrecht und Unterhaltsrecht sind juristisch völlig voneinander getrennt. Wer den Unterhalt als Druckmittel kürzt, handelt rechtswidrig und verschlechtert seine Position vor Gericht massiv.

Mache ich mich strafbar, wenn ich den Umgang aussetze?

Eine eigenmächtige Aussetzung ist sehr riskant und kann rechtlich negativ auf Sie zurückfallen. Handeln Sie bei Gefahr "im Verzug" besonnen und schalten Sie sofort mich oder das Jugendamt ein, um es auf rechtlich saubere Beine zu stellen.

Kann ich dem Vater vorschreiben, was er am Wochenende mit dem Kind isst oder unternimmt?

Innerhalb eines normalen Rahmens: Nein. Auch wenn es schwerfällt: Der Vater darf bei sich zu Hause eigene (vielleicht in Ihren Augen ungesunde) Regeln aufstellen. Erziehungsvorstellungen sind nicht justiziabel und dürfen unterschiedlich sein. Es gibt jedoch die Möglichkeit, spezifische "Wohlverhaltensklauseln" in eine Vereinbarung aufnehmen zu lassen.

Muss der Umgang zwingend in meiner Wohnung stattfinden?

Nein, Sie können mit Ihrem Kind Ausflüge unternehmen oder Freunde besuchen. Sie gestalten Ihre Umgangszeit völlig frei von den pauschalen Vorgaben der Mutter.

Darf der neue Partner bestimmen, wann ich mein Kind sehe?

Definitiv nicht. Das Umgangsrecht regelt die Zeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind. Neue Lebensgefährten haben hierbei keinerlei juristisches Mitspracherecht.

Ab wann darf das Kind selbst entscheiden, zu wem es möchte?

Es gibt kein festes Alter für eine pauschale Selbstbestimmung. Ab ca. 12 bis 14 Jahren hat der Wille des Kindes vor Gericht ein sehr hohes Gewicht, aber auch hier wird geprüft, ob der Wille "echt" oder beeinflusst ist.

Muss ich den Umgang auch gegen den Willen des Kindes durchsetzen?

Als betreuender Elternteil haben Sie eine Wohlverhaltenspflicht und müssen positiv auf das Kind einwirken. Echter Zwang ist jedoch insbesondere bei älteren Kindern oft nicht durchsetzbar und nicht im Sinne des Kindeswohls.

Vermögen & Ehevertrag

Können wir im Ehevertrag den Kindesunterhalt völlig ausschließen?

Nein. Auf Kindesunterhalt kann für die Zukunft (noch nicht fällige Beträge) gesetzlich niemals verzichtet werden, auch nicht per notariellem Ehevertrag.

Brauchen wir zwingend einen Notar?

Ja. Eheverträge, in denen Güterstände, der Versorgungsausgleich (Renten) oder künftiger nachehelicher Unterhalt abweichend geregelt werden, sind formbedürftig und müssen zwingend notariell beurkundet werden.

Muss ich auch für den Dispo haften, den nur meine Frau heimlich überzogen hat?

Lief das Konto nur auf den Namen Ihrer Frau, haften Sie nicht, egal wie tief sie für den Konsum im Dispo war. Anders ist es bei echten Gemeinschaftskonten ("Oder-Konto"). Hier haftet jeder voll.

Können wir die Ratenzahlung für den Kredit vom Unterhalt abziehen?

Ja. Ehebedingte Schulden, die ein Partner nach der Trennung weiter tilgt, können das unterhaltsrelevante Einkommen dieses Partners mindern und sich somit auf die Unterhaltsberechnung auswirken.

Darf ich meine Möbel vor dem Auszug einfach mitnehmen?

Was Ihnen nachweislich allein gehört (z. B. voreheliche Möbel), dürfen Sie ungefragt mitnehmen. Gemeinsam angeschaffter Hausrat ("Ehehausrat") darf aber nicht eigenmächtig abtransportiert werden, da dies im Zweifelsfall den Tatbestand der verbotenen Eigenmacht erfüllt.

Was passiert, wenn wir uns über das gemeinsame Auto nicht einig werden?

Entscheidend ist in erster Linie, wer im Kaufvertrag als Käufer steht und nicht zwingend, wer im Fahrzeugbrief eingetragen ist. Haben es beide gekauft, muss man sich einigen; verweigert einer das völlig, hilft als ultima ratio nur noch die Teilungsversteigerung.

Muss das Haus verkauft werden, um den Zugewinn auszuzahlen?

Nicht zwingend. Wenn einer das Geld aus eigenen Mitteln aufbringen oder einen neuen Kredit aufnehmen kann, kann er den anderen auszahlen und das Haus behalten. Nur wenn niemand zahlen kann, droht ein Verkauf oder eine Teilungsversteigerung.

Zählen Lottogewinne auch zum Zugewinn?

Ja. Solange die Ehe nicht offiziell durch Scheidungsantrag getrennt wurde (Endstichtag), fällt auch ein plötzlicher hoher Lottogewinn unweigerlich in die Zugewinngemeinschaft und wird geteilt!

Kinder im Familienrecht

Ist eine Adoption auch bei Volljährigen möglich?

Ja. Eine Volljährigenadoption (oft aus steuerlichen oder erbrechtlichen Gründen) ist möglich, wenn eine moralisch-familiäre Bindung besteht. Im Gegensatz zur Minderjährigenadoption erlöschen hier die Verwandtschaftsverhältnisse zu den leiblichen Eltern nicht in jedem Fall.

Kann das Jugendamt die Adoption ablehnen?

Das Jugendamt gibt nur eine fachliche Stellungnahme ab. Die finale Entscheidung und der Ausspruch der Adoption obliegen allein dem Vormundschaftsrichter am Familiengericht.

Kann ich den Namen meines Kindes einfach beim Einwohnermeldeamt ummelden?

Nein. Namensrechtliche Änderungen unterliegen strengen familienrechtlichen Vorschriften. Ein bloßer Meldeakt ohne Zustimmung des mit-sorgeberechtigten Elternteils oder ohne Gerichtsbeschluss ist unwirksam.

Bekommt das Kind bei einer Adoption automatisch den neuen Namen?

Ja, mit Vollzug der Minderjährigenadoption durch das Familiengericht erhält das adoptierte Kind automatisch den Familiennamen der Adoptiveltern.

Kann ich eine einmal abgegebene Anerkennung widerrufen?

Eine formwirksame Vaterschaftsanerkennung ist bedingungsfeindlich und kann nicht einfach widerrufen werden. Eine Änderung ist nur über den gerichtlichen Weg der Vaterschaftsanfechtung möglich.

Bin ich unterhaltspflichtig, sobald ich die Vaterschaft anerkenne?

Ja, mit der rechtlichen Vaterschaft entsteht grundsätzlich auch die Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind sowie gegebenenfalls gegenüber der betreuenden Mutter (Betreuungsunterhalt).

Reicht ein privater DNA-Test aus dem Internet?

Nein. Ein heimlicher Vaterschaftstest ist vor Gericht gesetzlich nicht als Beweismittel verwertbar und begründet zudem einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Kindes. Das Gericht ordnet ohnehin ein eigenes qualifiziertes Gutachten an.

Kann ich die Unterhaltszahlungen der letzten Jahre zurückfordern?

Theoretisch ja. Ist die Anfechtung erfolgreich, können Sie im Wege des Regresses versuchen, den gezahlten Unterhalt vom tatsächlichen biologischen Vater zurückzufordern ("Scheinvater-Regress"). Dies ist jedoch komplex und hängt von dessen Leistungsfähigkeit ab.

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