Was Sie in der ersten Stunde erwartet
Sie stehen am Anfang einer Trennung oder haben ein akutes rechtliches Problem und wissen nicht, wie es weitergehen soll. In einer Erstberatung bei Rechtsanwältin Annette Deichmann bringen wir Licht ins Dunkel. Wir sortieren gemeinsam Ihre Situation, klären die dringendsten Fragen zu Unterhalt, Kindern oder Wohnung und entwerfen einen ersten Fahrplan. Das Ziel: Dass Sie die Kanzlei mit einem klaren Kopf und einem sicheren Gefühl verlassen.
Die Erstberatung dient dazu, Ihnen einen fundierten Überblick über Ihre Rechte und Pflichten zu verschaffen. Wir besprechen die rechtlichen Fristen (z. B. Trennungsjahr), schätzen die voraussichtlichen Kosten ab und klären, ob sofortiges Handeln – etwa durch Eilanträge – notwendig ist. Sie müssen kein juristisches Vorwissen mitbringen; wir sprechen offen und verständlich über Ihre Möglichkeiten.
Mehr über den Ablauf erfahren ↓Typische Fragen für das erste Gespräch
In unserem ersten Termin klären wir die entscheidenden Punkte:
- Finanzen: Wie viel Unterhalt steht mir zu oder muss ich zahlen?
- Kinder: Wo werden die Kinder nach der Trennung leben?
- Wohnung: Wer darf in der gemeinsamen Immobilie bleiben?
- Kosten: Mit welchen Anwalts- und Gerichtskosten muss ich rechnen?
In drei Schritten in Hofheim zu Ihrer ersten Einschätzung
1. Termin & Unterlagen
Sie vereinbaren kurzfristig einen Termin und bringen (falls vorhanden) Heiratsurkunde oder Einkommensbelege mit.
2. Individuelle Analyse
Wir hören Ihnen zu, analysieren Ihre spezifische Situation und beantworten Ihre drängendsten Fragen verständlich.
3. Ihre klare Strategie
Sie verlassen das Gespräch mit einer konkreten Handlungsempfehlung und wissen genau, was die nächsten rechtlichen Schritte sind.
Vom Chaos zur Klarheit (Fiktives Fallbeispiel)
Stellen wir uns Frau L. vor, die völlig aufgelöst in unsere Kanzlei kam. Ihr Mann hatte am Vorabend die Trennung ausgesprochen und behauptet, sie müsse sofort aus dem gemeinsamen Haus ausziehen und würde "keinen Cent" sehen. Frau L. hatte Angst, mit den Kindern auf der Straße zu stehen.
In der Erstberatung konnten wir sie beruhigen: Wir erklärten ihr, dass sie ein Recht auf Verbleib in der Ehewohnung hat und sofort Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht. Wir rechneten grob die Beträge aus und legten fest, wie wir den Ehemann rechtssicher zur Auskunft auffordern. Frau L. sagte nach dem fiktiven Gespräch: „Ich dachte, mein Leben bricht zusammen. Jetzt weiß ich, dass ich Rechte habe und wie ich mich wehren kann.“