Professionelle Begleitung vor dem Familiengericht in Hofheim

Erfahrene anwaltliche Vertretung, wenn eine Einigung unmöglich ist.

  • Strategische Vorbereitung auf Verhandlungen
  • Einstweilige Eilverfahren & Anordnungen
  • Starke Vertretung Ihrer Rechte im Gerichtssaal
Jetzt Erstberatung anfragen
Symbolbild zum Thema Familienrecht-beratung familiengericht-verfahren - Anwaltskanzlei Deichmann

Was Sie beim Familiengericht erwartet

Nicht jeder Konflikt lässt sich am Verhandlungstisch oder durch Einsicht lösen. Wenn ein gerichtliches Verfahren unumgänglich ist, brauchen Sie eine erfahrene und durchsetzungsstarke Vertretung an Ihrer Seite. Wir begleiten Sie vor den Familiengerichten in Frankfurt, Wiesbaden, dem Taunus und der gesamten Region. Mit fachlicher Expertise und der notwendigen Ruhe führen wir Sie durch die teils hitzigen Termine und kämpfen für Ihr Recht.

Ein Verfahren vor dem Familiengericht unterscheidet sich maßgeblich von anderen Zivilprozessen. Es herrscht oft das sogenannte "Amtsermittlungsprinzip" (besonders in Kindschaftssachen), und das Gericht sucht meist bis zuletzt nach einer einvernehmlichen Lösung, die notfalls mit der richterlichen Autorität abgesichert wird. Wir bereiten Sie intensiv auf die Anhörungen vor, erklären Ihnen die Rolle des Richters, des Jugendamtes und ggf. des Verfahrensbeistands (dem sogenannten "Anwalt des Kindes"). Sie sind zu keinem Zeitpunkt allein.

Mehr über den Ablauf erfahren ↓

Typische Verfahrensarten

Symbolbild zum Thema Familienrecht-beratung familiengericht-verfahren - Anwaltskanzlei Deichmann

Das Gericht entscheidet zwingend dort, wo eine Einigung scheitert:

  • Scheidungsverfahren: Feststellung der Ehescheidung und zwingende Regelung des Versorgungsausgleichs.
  • Eilverfahren: Einstweilige Anordnungen zur schnellen Sicherung von Unterhalt, Wohnungszuweisung oder Gewaltschutz.
  • Unterhaltsklagen: Wenn die Gegenseite eine freiwillige, rechtsgeschäftliche Titulierung (Anerkennung) des Unterhalts verweigert oder keine Auskunft erteilt.

In drei Schritten in Hofheim durch Ihr Gerichtsverfahren

1. Antragstellung

Sie übergeben mir alle Fakten und Nachweise, und ich erstelle einen präzisen, rechtlich fundierten Antrag oder eine Abwehrschrift für das Gericht.

2. Gerichtliche Vertretung

Wir begleiten Sie zu allen mündlichen Verhandlungen, stellen die richtigen Anträge und wahren Ihre Interessen gegenüber dem Richter.

3. Ihr verbindliches Urteil

Sie erhalten einen rechtskräftigen, gerichtlichen Beschluss, der Ihre Ansprüche (z. B. auf Zahlung oder Sorge) verbindlich und vollstreckbar festschreibt.

Rechtssicherheit durch richterlichen Beschluss (Fallbeispiel)

Nehmen wir das fiktive Beispiel von Herrn D., dessen Ex-Frau die Zahlung des rechtmäßig nach Düsseldorfer Tabelle berechneten Kindesunterhalts hartnäckig verweigerte. Außergerichtliche Aufforderungen führten zu nichts.

Wir leiteten bei Gericht sofort ein Verfahren zur Durchsetzung des Unterhalts ein. In der mündlichen Verhandlung vor dem Familienrichter legten wir die Einkommensverhältnisse seiner Ex-Frau lückenlos dar. Das Gericht folgte unserer Argumentation vollständig und erließ einen sofort vollstreckbaren Unterhaltsbeschluss. Mit diesem "Titel" konnte das fiktive Rechtsproblem von Herrn D. beendet werden, da er andernfalls sofort zwangsvollstreckt hätte. Wenn Reden nicht hilft, sorgt das Gericht effizient für klare Verhältnisse.

Häufige Fragen zum Familiengericht

Muss ich persönlich vor Gericht erscheinen?

In den meisten Kindschafts- und Scheidungssachen ordnet das Familiengericht zwingend das persönliche Erscheinen der Beteiligten an, um einen unmittelbaren Eindruck zu gewinnen und gegebenenfalls auf eine echte Einigung hinzuwirken.

Wer zahlt die Kosten des Gerichtsverfahrens?

Grundsätzlich zahlt derjenige die Kosten (Gerichtskosten und Anwaltskosten der Gegenseite), der den Prozess verliert ("Unterliegen"). In Scheidungsverfahren (und den oft angehängten Folgesachen) werden die Kosten hingegen zumeist gegeneinander aufgehoben: Jeder zahlt seinen eigenen Anwalt und die Gerichtskosten zur Hälfte.

Wir vertreten Sie mit Entschlossenheit und Verstand

Steht Ihnen ein Termin vor dem Familiengericht bevor? Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung in der gerichtlichen Vertretung.

Termin in Hofheim vereinbaren
06192 / 200 6668 Nachricht senden