Beratung zur Namensänderung und Namenswahl in Hofheim

Wir unterstützen Sie bei Einbenennungen und namensrechtlicher Einheit.

  • Beratung zur Einbenennung von Stiefkindern
  • Einholung von Zustimmungen
  • Familiengerichtliche Ersetzungsverfahren
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Gebäude eines Familiengerichts - Rechtliche Vertretung in gerichtlichen Verfahren

Wann kann der Name des Kindes geändert werden?

Der Name eines Kindes ist ein wesentlicher Teil seiner Identität. Nach einer Scheidung und Wiederannahme des Geburtsnamens, oder bei einer Neuverheiratung, entsteht oft der innige Wunsch, dass das Kind den gleichen Namen trägt wie der Elternteil, bei dem es dauerhaft lebt (Einbenennung). Ich kläre für Sie, unter welchen strengen Voraussetzungen eine Namensänderung möglich ist und wie Sie diese beim Standesamt oder mit Hilfe des Familiengerichts durchsetzen.

Tragen die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen, müssen sie sich bei der Geburt rechtlich für einen Namen entscheiden. Eine spätere Änderung (häufig als Einbenennung bezeichnet) ist möglich, wenn ein Elternteil neu heiratet und das Kind fest in den neuen Haushalt eingegliedert wird. Hierzu ist jedoch grundsätzlich die Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils (und des Kindes, ab einem gewissen Alter) erforderlich.

Mehr über den Ablauf erfahren ↓

Hindernisse auf dem Weg zum neuen Namen

Auszug aus dem Familienbuch zur Klärung des Namensrechts für Kinder

Nicht immer verläuft eine Namensänderung harmonisch ab. Wir helfen bei Blockaden:

  • Keine Zustimmung: Der andere Elternteil verweigert aus Stolz oder verletzten Gefühlen die Zustimmung zur Namensänderung.
  • Das Ersetzungsverfahren: Verweigert ein Elternteil die Zustimmung, kann diese oft nur durch das Familiengericht ersetzt werden.
  • Kindeswohl im Fokus: Voraussetzung hierfür ist, dass das Beibehalten des alten Namens für das Wohl des Kindes nicht nur unpraktisch, sondern absolut unerträglich oder schädlich wäre (sehr hohe gesetzliche Hürde).

In drei Schritten zum neuen Familiennamen

1. Prüfung der Gründe

Sie erläutern mir den Wunsch zur Namensänderung und ich prüfe die rechtliche Erfolgsaussicht einer Einbenennung objektiv.

2. Zustimmungsverfahren

Ich hole außergerichtlich die Zustimmungen ein oder stelle den begründeten Ersetzungsantrag beim Familiengericht.

3. Ihre namensrechtliche Einheit

Sie erhalten die Bestätigung der Namensänderung, wodurch das Kind auch nach außen sichtbar Teil Ihrer neuen Familieneinheit wird.

Namensgleichheit für das psychische Wohl (Fallbeispiel)

Stellen wir uns das fiktive Beispiel von Frau M. vor. Sie heiratete nach der Scheidung erneut, ihr Sohn aus erster Ehe trug weiter den Nachnamen des Ex-Partners. Der leibliche Vater leistete keinen Unterhalt und hielt keinen Kontakt. Dennoch verweigerte er strikt die Zustimmung zur Einbenennung des Kindes. Der Junge litt in der Schule sehr unter dem anderen Namen.

Ich leitete beim Familiengericht das Verfahren auf Ersetzung der Einwilligung ein. Durch psychologische Gutachten und Schulberichte konnten wir zweifelsfrei nachweisen, dass die Namensdifferenz für das Kind eine massive seelische Belastung darstellte und die Einbenennung für sein Wohl unverzichtbar war. Das Familiengericht ersetzte die Zustimmung. Das fiktive Beispiel belegt, dass Einbenennungen zwar schwierig, aber durchaus machbar sind.

Häufige Fragen zum Namensrecht für Kinder

Kann ich den Namen meines Kindes einfach beim Einwohnermeldeamt ummelden?

Nein. Namensrechtliche Änderungen unterliegen strengen familienrechtlichen Vorschriften. Ein bloßer Meldeakt ohne Zustimmung des mit-sorgeberechtigten Elternteils oder ohne Gerichtsbeschluss ist unwirksam.

Bekommt das Kind bei einer Adoption automatisch den neuen Namen?

Ja, mit Vollzug der Minderjährigenadoption durch das Familiengericht erhält das adoptierte Kind automatisch den Familiennamen der Adoptiveltern.

Ich helfe Ihnen bei der Namensgestaltung Ihrer Kinder

Ein gemeinsamer Name kann den familiären Zusammenhalt stärken. Lassen Sie uns prüfen, wie ich Ihren Wunsch nach einer Namensänderung rechtlich umsetzen kann.

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