Wann kann der Name des Kindes geändert werden?
Der Name eines Kindes ist ein wesentlicher Teil seiner Identität. Nach einer Scheidung und Wiederannahme des Geburtsnamens, oder bei einer Neuverheiratung, entsteht oft der innige Wunsch, dass das Kind den gleichen Namen trägt wie der Elternteil, bei dem es dauerhaft lebt (Einbenennung). Ich kläre für Sie, unter welchen strengen Voraussetzungen eine Namensänderung möglich ist und wie Sie diese beim Standesamt oder mit Hilfe des Familiengerichts durchsetzen.
Tragen die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen, müssen sie sich bei der Geburt rechtlich für einen Namen entscheiden. Eine spätere Änderung (häufig als Einbenennung bezeichnet) ist möglich, wenn ein Elternteil neu heiratet und das Kind fest in den neuen Haushalt eingegliedert wird. Hierzu ist jedoch grundsätzlich die Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils (und des Kindes, ab einem gewissen Alter) erforderlich.
Mehr über den Ablauf erfahren ↓Hindernisse auf dem Weg zum neuen Namen
Nicht immer verläuft eine Namensänderung harmonisch ab. Wir helfen bei Blockaden:
- Keine Zustimmung: Der andere Elternteil verweigert aus Stolz oder verletzten Gefühlen die Zustimmung zur Namensänderung.
- Das Ersetzungsverfahren: Verweigert ein Elternteil die Zustimmung, kann diese oft nur durch das Familiengericht ersetzt werden.
- Kindeswohl im Fokus: Voraussetzung hierfür ist, dass das Beibehalten des alten Namens für das Wohl des Kindes nicht nur unpraktisch, sondern absolut unerträglich oder schädlich wäre (sehr hohe gesetzliche Hürde).
In drei Schritten zum neuen Familiennamen
1. Prüfung der Gründe
Sie erläutern mir den Wunsch zur Namensänderung und ich prüfe die rechtliche Erfolgsaussicht einer Einbenennung objektiv.
2. Zustimmungsverfahren
Ich hole außergerichtlich die Zustimmungen ein oder stelle den begründeten Ersetzungsantrag beim Familiengericht.
3. Ihre namensrechtliche Einheit
Sie erhalten die Bestätigung der Namensänderung, wodurch das Kind auch nach außen sichtbar Teil Ihrer neuen Familieneinheit wird.
Namensgleichheit für das psychische Wohl (Fallbeispiel)
Stellen wir uns das fiktive Beispiel von Frau M. vor. Sie heiratete nach der Scheidung erneut, ihr Sohn aus erster Ehe trug weiter den Nachnamen des Ex-Partners. Der leibliche Vater leistete keinen Unterhalt und hielt keinen Kontakt. Dennoch verweigerte er strikt die Zustimmung zur Einbenennung des Kindes. Der Junge litt in der Schule sehr unter dem anderen Namen.
Ich leitete beim Familiengericht das Verfahren auf Ersetzung der Einwilligung ein. Durch psychologische Gutachten und Schulberichte konnten wir zweifelsfrei nachweisen, dass die Namensdifferenz für das Kind eine massive seelische Belastung darstellte und die Einbenennung für sein Wohl unverzichtbar war. Das Familiengericht ersetzte die Zustimmung. Das fiktive Beispiel belegt, dass Einbenennungen zwar schwierig, aber durchaus machbar sind.