Die strengen Fristen der Anfechtung
Zweifel an der biologischen Abstammung eines Kindes sind emotional extrem belastend. Wenn nach Jahren Anhaltspunkte dafür auftauchen, dass Sie möglicherweise gar nicht der leibliche Vater sind (z. B. im Fall von sogenannten Kuckuckskindern), oder Sie als leiblicher Vater Ihre Vaterschaft gegen einen rechtlichen Scheinvater durchsetzen wollen, stehe ich Ihnen zur Seite. Ich begleite Sie sensibel und professionell beim Weg durch die Vaterschaftsanfechtung.
Die Vaterschaftsanfechtung ist an strenge rechtliche Hürden geknüpft. Zunächst muss überhaupt eine rechtliche Vaterschaft bestehen (durch Ehe oder Anerkennung). Bestehen Zweifel, muss die Anfechtungsklage in der Regel innerhalb einer strengen Frist von zwei Jahren eingereicht werden. Diese Frist beginnt, sobald Sie verlässliche Kenntnis von Umständen erlangen, die massiv gegen Ihre Vaterschaft sprechen.
Mehr über den Ablauf erfahren ↓Typische Handlungsmotive
Ein Anfechtungsverfahren dient der rechtlichen Klärung tiefgreifender Zweifel:
- Zweifel an der Abstammung: Ein privater Vaterschaftstest weckt Zweifel, die nun rechtlich überprüft werden müssen.
- Kuckuckskinder: Rechtliche Klärung der Vaterschaft, um laufende Trennungs- und Kindesunterhaltszahlungen zu stoppen.
- Regressansprüche: Schadensersatzforderungen gegenüber dem wirklichen, biologischen Vater nach irrtümlich geleistetem Unterhalt.
In drei Schritten zur rechtlichen Klarheit
1. Fristen & Beweise prüfen
Wir analysieren, ob die strengen Zwei-Jahres-Fristen eingehalten sind und welche Beweismittel Ihnen vorliegen.
2. Gerichtlicher Antrag
Ich reiche die Anfechtungsklage beim Familiengericht ein und das Gericht ordnet in der Regel ein DNA-Gutachten an.
3. Ihre rechtliche Gewissheit
Sie erhalten ein rechtskräftiges Urteil, das Sie von künftigen Unterhaltspflichten befreit und die Abstammung offiziell klärt.
Die rechtliche Konsequenz später Wahrheit (Fallbeispiel)
In diesem fiktiven Beispiel erfuhr Herr S. fünf Jahre nach der Scheidung von seiner Ex-Frau, dass sein Sohn möglicherweise nicht von ihm sei. Die Nachricht traf ihn wie ein Schlag, da er jahrelang Unterhalt gezahlt hatte.
In meiner Beratung klärten wir auf, dass die zweijährige Anfechtungsfrist noch lief, da er erst jetzt Kenntnis erhalten hatte. Ich reichte für ihn die Vaterschaftsanfechtung ein. Das richterliche DNA-Gutachten bestätigte den Verdacht zweifelsfrei. Herr S. verlor damit rechtlich die Vaterposition, wurde jedoch sofort von den enormen Unterhaltspflichten befreit. Das fiktive Beispiel verdeutlicht, dass die rechtzeitige anwaltliche Prüfung vor massiven finanziellen Schäden schützt.