Unverheiratet, aber nicht rechtlos
Lange Zeit wurden Väter im deutschen Familienrecht stiefmütterlich behandelt, insbesondere wenn sie nicht mit der Mutter verheiratet waren. Väter fühlten sich oft entwertet, auf die Rolle des reinen "Zahlvaters" und Wochenend-Besuchers reduziert. Diese Zeiten haben sich geändert! Heute steht außer Frage: Auch Väter haben ein untrennbares, emotionales und rechtliches Anrecht auf die vollumfängliche elterliche Sorge.
Waren Sie bei der Geburt Ihres Kindes nicht verheiratet, hat zwar gesetzlich zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht. Weigert sie sich jedoch grundlos, eine gemeinsame Sorgeerklärung zu unterschreiben, müssen und sollten Sie das nicht hinnehmen. Sie können das gemeinsame Sorgerecht beim Familiengericht beantragen. Hier gilt mittlerweile ein kristallklarer Grundsatz: Das gemeinsame Sorgerecht ist der gesetzliche Standard! Wenn keine absolut triftigen, schwerwiegenden Gründe (die das Kindeswohl massiv gefährden) dagegen sprechen, ordnet das Gericht es an.
Mehr über den Ablauf erfahren ↓Gleiche Pflichten, gleiche Rechte!
Das alleinige Sorgerecht der Mutter bedeutet oft eine extreme Benachteiligung im Alltag des Vaters:
- Informationsrechte: Ohne Sorgerecht haben Sie oft nicht einmal das Recht, sich bei Ärzten oder Lehrern über Ihr eigenes Kind zu informieren.
- Lebensmittelpunkt: Wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht verliert, sieht sich oft der Gefahr ausgesetzt, dass die Mutter mit dem Kind weit weg zieht.
- Erziehung: Entscheidungen über Schuleingang, Religion und Operationen bedürfen bei gemeinsamer Sorge zwingend auch Ihrer Unterschrift.
Treten Sie aus dem Abseits heraus und werden Sie wieder aktiver Teil im Leben Ihres Kindes.
In drei Schritten in die gemeinsame Verantwortung
1. Außergerichtlicher Versuch
Wir fordern die Kindesmutter zunächst auf, die gemeinsame Sorgeerklärung freiwillig abzugeben, um Konflikte zu minimieren.
2. Klares Verfahren
Bleibt sie stur, reiche ich für Sie den vereinfachten Antrag auf Einräumung der elterlichen Sorge beim Familiengericht ein.
3. Ihre Gleichberechtigung
Das Gericht überträgt Ihnen die Mitentscheidungsbefugnis. Sie haben endlich volle elterliche Rechte.
Vom „Besuchsvater“ zum echten Elternteil (Fallbeispiel)
In dieser fiktiven Geschichte hatte der unverheiratete Vater Herr P. nach der Trennung ein entspanntes Verhältnis zum Kind, doch die Mutter lehnte die gemeinsame Sorge strikt ab – sie wolle "alleine den Hut aufhaben". Herr P. fühlte sich als Vater zweiter Klasse, da er in der Schule keine Auskünfte erhielt.
Wir leiteten das familiengerichtliche Verfahren ein. Die Mutter konnte vor Gericht keine Gründe vorbringen, die gegen Herrn P. sprachen, außer ihrem pauschalen Wunsch nach Bequemlichkeit. Das Gericht machte klar: Bequemlichkeit ist kein Argument gegen Väterrechte. Herrn P. wurde die gemeinsame Sorge vollumfänglich zugesprochen. Er wird seither in jede wichtige Entscheidung eingebunden.