Rechtssichere Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zur Vermeidung von Gerichtskonflikten

Nehmen Sie das Heft des Handelns selbst in die Hand und regeln Sie Ihre Zukunft einvernehmlich.

  • Zeit- und Kostenersparnis
  • Keine Rosenkriege vor Gericht
  • Maßgeschneiderte Lösungen
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Symbolbild zum Thema Scheidung scheidungsfolgenvereinbarung - Anwaltskanzlei Deichmann

Alles geregelt: Was in eine Vereinbarung gehört

Eine Scheidung muss kein jahrelanger Kampf sein. Mit einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung nehmen Sie das Heft des Handelns selbst in die Hand. Sie können damit alle wichtigen Themen regeln, manchmal müssen aber auch nur Teilbereiche vereinbart werden. Bei Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht steht dabei immer das Kindeswohl im Vordergrund. Werden diese Aspekte einvernehmlich und schriftlich geregelt, spart das nicht nur enorme Gerichtskosten, sondern sorgt auch für den nötigen Frieden.

Eine gute Vereinbarung ist wie ein Maßanzug für Ihre Lebenssituation. Typische Inhalte sind: Die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens und der Schulden, Regelungen zum nachehelichen Unterhalt und Kindesunterhalt sowie der Ausschluss oder die Modifizierung des Versorgungsausgleichs. Gerade Regelungen zum Versorgungsausgleich müssen gut formuliert sein, da Gerichte diese grundsätzlich prüfen dürfen.

Mehr über den Ablauf erfahren ↓

Warum Standardformulare aus dem Internet gefährlich sind

Symbolbild zum Thema Scheidung scheidungsfolgenvereinbarung - Anwaltskanzlei Deichmann

Es ist verlockend, auf Vorlagen aus dem Internet zurückzugreifen, doch bergen diese erhebliche Gefahren:

  • Ein Standard-PDF berücksichtigt weder Ihre spezifische Rentensituation noch steuerliche Aspekte bei Immobilienübertragungen.
  • Formfehler können die gesamte Vereinbarung ungültig machen.
  • Damit die Vereinbarung rechtlich bindend ist, muss sie in der Regel notariell beurkundet oder gerichtlich protokolliert werden.

Sichern Sie sich ab, indem Sie eine passgenaue, anwaltlich ausgearbeitete und notariell geprüfte Lösung wählen.

In drei Schritten zur fairen Gesamtlösung

1. Wunschliste & Fallstricke erkennen

Sie teilen mir Ihre Ziele mit. Ich erkläre Ihnen im Vorfeld genau, was zu tun ist, um teure rechtliche Fallen zu vermeiden.

2. Rechtliche Klärung & Prüfung

Der rechtssichere Vertragsentwurf wird meist von einem Notar erstellt, der auch die nötige Grundbucheinsicht nimmt. Ich übernehme die rechtliche Klärung, Beratung und Begleitung und bespreche den Entwurf detailliert mit Ihnen.

3. Ihre dauerhafte Ruhe

Sie unterschreiben eine wasserdichte Vereinbarung beim Notar und sichern sich so einen schnellen, streitfreien Scheidungstermin.

Aus der Praxis: Klare Kante statt Rosenkrieg: Die Lösung für das Haus

Stellen wir uns das fiktive Ehepaar Müller vor. Beide besaßen ein Haus und eine gemeinsame Firma. Der Streitwert bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung wäre astronomisch gewesen. Beide hatten Angst, dass am Ende nur die Anwälte und das Gericht an ihrem Vermögen verdienen würden.

Anstatt sich zu verklagen, suchte mich die Ehefrau zur rechtlichen Klärung und Begleitung auf. Ich empfehle in solchen Fällen immer, vorab auch beim eigenen Steuerberater vorzusprechen. Für den Abschluss der Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung prüfte ich den notariellen Entwurf ausschließlich in Rücksprache mit meiner Mandantin – ein Anwalt darf nie beide Parteien beraten. Das Ergebnis: Die Firma blieb erhalten, das Haus wurde auf die Ehefrau übertragen, und es gab eine faire Zahlung an den EHEMANN. Die Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung wurde notariell beurkundet. Vor dem Familiengericht mussten sie nur noch den Scheidungsantrag stellen. Der Richter war sichtlich erleichtert, ein komplett geklärtes Paket vorzufinden. Die Müllers konnten ihre geschäftliche Beziehung professionell fortführen.

Häufige Fragen zur Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung

Muss diese Vereinbarung zwingend beim Notar unterschrieben werden?

Die Vereinbarung muss meistens notariell beglaubigt werden (es gibt Ausnahmen). Alternativ kann eine solche Vereinbarung erst vor Gericht geschlossen werden – dann benötigen Sie jedoch zwingend beide jeweils einen eigenen Anwalt vor Gericht.

Können wir das später noch abändern?

Ein rechtsgültiger notarieller Vertrag lässt sich nachträglich schwer anfechten. Daher investieren wir bei der Erstellung viel Zeit in die Prüfung, dass er auch zukunftssicher ist.

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Lassen Sie uns gemeinsam die Basis für einen friedlichen Neuanfang schaffen. Ich begleite und berate Sie sicher bei Ihrer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung.

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