Wenn Vereinbarungen wertlos scheinen
Ein wunderschön formulierter Umgangsbeschluss vom Familiengericht ist am Ende nutzlos, wenn sich der andere Elternteil einfach nicht daran hält. Wenn Ihre vereinbarte Termine torpediert werden, Sie das Kind nicht übergeben bekommen oder Übergaben in Beleidigungen enden, sind Sie an dem Punkt angekommen, an dem formales Recht per Zwangsmittel vollstreckt werden muss.
Die gerichtliche Durchsetzung des Umgangs ist ein sensibles Thema, das aber in den allermeisten Fällen überhaupt nicht notwendig ist, da im Ergebnis meist Einsicht erfolgt. Oft kann auch die Anbindung an Hilfe- oder Beratungsstellen zur Lösung des elterlichen Konfliktes ergänzend beitragen. Sollte dies jedoch scheitern, hat das Familiengericht scharfe Schwerter zur Hand, um renitente Elternteile an ihre rechtliche und moralische "Wohlverhaltenspflicht" zu binden.
Mehr über den Ablauf erfahren ↓Die Zwangsmittel des Gerichts
Wenn das Reden aufhört, gibt das Gesetz folgende effektive Werkzeuge vor:
- Ordnungsgeld: Das Familiengericht kann für jeden einzelnen Fall eines vereitelten Umgangs Ordnungsgelder bis zu 25.000 Euro verhängen. Die Angst vor dem finanziellen Ruin wirkt oft Wunder.
- Ordnungshaft: Sollte kein Geld fließen, kann als letztes Mittel Ordnungshaft verhängt werden.
- Umgangspflegschaft: Ein vom Gericht bestellter Umgangspfleger (z.B. vom Jugendamt) holt das Kind aus dem Haus heraus und ist bei den Übergaben anwesend.
Zwangsmittel richten sich nie gegen das Kind, sondern bestrafen ausschließlich die sture Blockadehaltung der Eltern.
In drei Schritten in Hofheim zur Umsetzung des Beschlusses
1. Vollstreckbarkeit sichern
Wir prüfen, ob Ihr vorliegender Beschluss ausreichend detailliert ist, um ihn überhaupt rechtlich durchsetzen (vollstrecken) zu können.
2. Ordnungsmittelantrag
Wir stellen beim Familiengericht den Antrag auf Festsetzung eines empfindlichen Ordnungsgeldes gegen den Ex-Partner.
3. Echte Übergaben
Durch die gerichtlichen Konsequenzen wird die Blockadehaltung beendet – Sie erhalten die Sicherheit verlässlicher Termine.
Erst das Ordnungsgeld brachte Einsicht (Fallbeispiel)
Ein fiktives Beispiel: Herr N. besaß einen gültigen familiengerichtlichen Beschluss für den Umgang an jedem zweiten Wochenende. Seine Ex-Frau erfand jedoch immer am Freitagmittag neue Ausreden – oft war das Kind angeblich krank, ein Attest gab es nie. Herr N. fühlte sich vom Rechtssystem im Stich gelassen.
Ich sammelte alle Protokolle der vereitelten Wochenenden und reichte einen "Antrag auf Festsetzung von Ordnungsgeld" ein. Der Richter hörte sich die haltlosen Ausreden der Mutter nicht länger an und verhängte für den ersten Verstoß ein Ordnungsgeld von 500 Euro. Es wurde zudem klargestellt, dass die Strafe beim nächsten Mal deutlich erhöht würde. Seitdem klappen die Übergaben völlig reibungslos.