Zwischen Loslassen und Beschützen
Nach einer Trennung haben Sie oft nicht nur den Schmerz des Scheiterns zu verarbeiten, sondern müssen auch die regelmäßigen Übergaben der Kinder an den Ex-Partner bewältigen. Wenn der Vater unzuverlässig ist, die Kinder manipuliert oder Sie ernsthafte Sorgen um das Kindeswohl haben, stehe ich an Ihrer Seite. Wir sorgen für klare Regeln, die Ihnen Sicherheit und Ihrem Kind einen geschützten Rahmen geben.
Das Gesetz wünscht den regelmäßigen Kontakt zum Vater. Doch was passiert, wenn Sie dabei ein ungutes Gefühl haben? Wenn Absprachen vom Ex-Partner notorisch ignoriert werden oder das Kind nach den Umgangswochenenden völlig verstört zurückkehrt, darf das Umgangsrecht nicht zum Freifahrtschein für Belastungen werden. Hier ist es meine Aufgabe, schützende Grenzen zu ziehen.
Mehr über den Ablauf erfahren ↓Herausforderungen in der Praxis
Das Umgangsrecht darf nicht zur Endlos-Belastung werden. Gemeinsam gehen wir gegen diese Vorfälle vor:
- Unzuverlässigkeit: Der Vater sagt den Umgang am Freitagmittag (oder gar nicht) ab und die Kinder warten weinend mit gepackter Tasche.
- Gefährdung: Sie wissen, dass der Ex-Partner Suchtprobleme hat, ungesichert Auto fährt oder das Kind körperlich bestraft.
- Manipulation: Der Vater spricht während seiner Umgangszeit durchweg schlecht über Sie und hetzt die Kinder unterschwellig auf.
Schützen Sie sich und Ihr Kind durch juristisch bindende Vorgaben.
In drei Schritten zu schützenden Grenzen
1. Gefährdungseinschätzung
Wir besprechen schonungslos, welche Vorfälle es gegeben hat und ob diese für eine gerichtliche Einschränkung des Umgangs ausreichen.
2. Anschreiben & Regulierung
Wir kontaktieren den Vater mit festen Vorgaben oder beantragen bei Gericht eine Einschränkung bzw. Begleitung des Kontakts.
3. Ihr geschützter Rahmen
Sie haben das beruhigende Gefühl, dass die Zeiten beim Vater strikten Regeln unterliegen und Ihr Kind nicht gefährdet wird.
Schutz vor Unzuverlässigkeit und Enttäuschung (Fallbeispiel)
Betrachten wir das fiktive Beispiel von Frau B. Der Kindesvater hatte ein massives Alkoholproblem, holte das Kind oft nicht ab oder war bei der Übergabe alkoholisiert. Frau B. war in ständiger Sorge, übergab das Kind aber aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen wegen "Umgangsvereitelung" dennoch oft unter Tränen.
Frau B. wandte sich an mich. Ich riet ihr, den unbeaufsichtigten Umgang sofort auszusetzen und beantragte stattdessen begleiteten Umgang durch das Jugendamt, gekoppelt an Abstinenznachweise des Vaters. Das Gericht folgte unserem Antrag in vollem Umfang. Frau B. musste ihr Kind nicht mehr bei einem betrunkenen Vater ins Auto setzen und die Sicherheit des Kindes war endlich wieder garantiert.