Wenn der Kontakt grundlos abbricht
Es ist eine der schmerzhaftesten Erfahrungen nach einer Trennung: Der Kontakt zum eigenen Kind wird blockiert oder systematisch erschwert. Sie sind hier, weil Sie Ihr Kind sehen möchten, der andere Elternteil dies aber verhindert, aus Prinzip blockiert oder Ausreden vorschiebt. Als Fachanwältin in Hofheim unterstütze ich Sie mit juristischer Konsequenz dabei, die Blockaden aufzubrechen.
Umgangsvereitelung ist kein Kavaliersdelikt. Das Gesetz sieht vor, dass der Elternteil, bei dem das Kind lebt, den Umgang nicht nur dulden, sondern aktiv fördern muss (Wohlverhaltenspflicht). Wenn der Umgang grundlos verweigert wird, ist das ein massiver Eingriff in das Recht Ihres Kindes auf beide Elternteile. Zu langes Warten führt oft zu Entfremdung – handeln Sie darum zügig.
Mehr über den Ablauf erfahren ↓Typische Anzeichen für Boykott
Ein Umgangsboykott verläuft oft subtil. Achten Sie auf diese Warnsignale:
- Ständige Krankmeldungen: Das Kind ist angeblich immer genau am Umgangswochenende krank, ohne dass ein ärztliches Attest vorgelegt wird.
- Vorgeschobene Termine: Kindergeburtstage oder Familienfeiern der mütterlichen Seite werden plötzlich immer auf Ihr Wochenende gelegt.
- Türen bleiben verschlossen: Sie stehen am vereinbarten Termin vor der Tür, aber es öffnet niemand, und das Telefon ist ausgeschaltet.
Wir machen diesen Manipulationen ein rechtliches Ende.
In drei Schritten in Hofheim aus der Blockade
1. Dokumentation prüfen
Wir sammeln SMS, Mails und Protokolle, um das Muster der mutwilligen Vereitelung unwiderlegbar nachzuweisen.
2. Juristischer Druck
Ich fordere die Gegenseite sehr deutlich auf, weitere Blockaden zu unterlassen, und leite ggf. sofort ein Eilverfahren ein.
3. Wiederherstellung
Mit einem detaillierten Gerichtsbeschluss haben wir eine vollstreckbare Basis, um Übergaben zukünftig rechtlich abzusichern.
Die Mauer einreißen (Fallbeispiel)
Stellen wir uns das fiktive Beispiel von Thomas vor. Seine Ex-Frau hatte nach einem neuen Partner den Kontakt zwischen Thomas und dem gemeinsamen Sohn komplett unterbunden. Jedes Mal, wenn Thomas vor der Tür stand, wurde ihm lapidar gesagt, der Junge wolle ihn nicht sehen. Thomas war verzweifelt und hielt den Zustand monatelang aus.
Als Thomas mich beauftragte, reichten wir sofort einen Antrag beim Familiengericht ein. Das Gericht bestellte einen Verfahrensbeistand. In den Gesprächen kam heraus, dass der Sohn seinen Vater vermisste, aber stark durch die Mutter beeinflusst (Loyalitätskonflikt) war. Das Gericht konnte die Mutter von der Notwendigkeit des Kontaktes zu beiden Elternteilen überzeugen, da das Kind ansonsten Schaden nehmen würde. Gleichzeitig wurde das Kind therapeutisch angebunden und die Eltern gingen zur Familienberatung. Der Umgang fand ab sofort wieder statt.