Wann ist ein Ehevertrag besonders sinnvoll?
Ein Ehevertrag hat oft einen unromantischen Ruf – dabei ist er das Gegenteil: Er ist ein Zeichen von Verantwortung und Klarheit. Ein guter Vertrag schützt beide Partner vor unliebsamen Überraschungen und sorgt dafür, dass im Falle einer Trennung keine existenziellen Kämpfe ausbrechen. Ob vor der Hochzeit oder als "Ehekrisenvertrag" während der Ehe – ich überprüfe für Sie eine Lösung, die zu Ihrer Lebensplanung passt.
Nicht jedes Paar braucht einen Vertrag. In bestimmten Konstellationen ist er jedoch dringend anzuraten, etwa für Unternehmer, um den Fortbestand der Firma bei einer Scheidung nicht durch hohe Ausgleichszahlungen zu gefährden. Auch bei Immobilienbesitz, den ein Partner mit in die Ehe bringt, oder bei großen Vermögensunterschieden, sichert ein Vertrag faire Regelungen.
Mehr über den Ablauf erfahren ↓Die wichtigsten Regelungsinhalte
Ein maßgeschneiderter Ehevertrag kann folgende Punkte regeln:
- Güterstand: Vereinbarung von Gütertrennung oder Modifikation des Zugewinnausgleichs (z.B. Herausnahme von Betriebsvermögen).
- Unterhalt: Festlegung von klaren Beträgen, zeitlichen Grenzen oder Komplettverzicht auf nachehelichen Unterhalt.
- Versorgungsausgleich: Gezielte Regelungen zum Ausschluss oder zur Modifikation der Rententeilung.
- Internationales Recht: Um festzulegen, welches Landesrecht im Falle einer Scheidung angewendet werden soll.
In drei Schritten in Hofheim zur rechtssicheren Vorsorge
1. Beratung & Ziele
Sie besprechen mit mir Ihre individuelle Lebens- und Vermögenssituation sowie Ihre Wünsche für eine faire Absicherung.
2. Gestaltung & Entwurf
Ich überprüfe maßgeschneiderte Verträge, die Ihre Interessen schützen und auch einer richterlichen Inhaltskontrolle standhalten.
3. Ihre dauerhafte Sicherheit
Sie unterzeichnen den Vertrag beim Notar und genießen das gute Gefühl, für alle Eventualitäten geklärt zu haben.
Die Rettung des Familienbetriebs (Fallbeispiel)
Stellen wir uns das fiktive Beispiel von Thomas vor, der eine mittelständische Schreinerei von seinem Vater übernahm. Kurz vor seiner Hochzeit wurde ihm klar: Sollte die Ehe scheitern, müsste er den Zugewinn aus dem Firmenwert auszahlen. Dies hätte den Verkauf von Maschinen oder sogar des Betriebs bedeutet.
Gemeinsam mit Thomas und seiner Verlobten erarbeitete ich einen Ehevertrag. Wir vereinbarten eine "modifizierte Zugewinngemeinschaft". Das Privatvermögen sollte weiterhin geteilt werden, aber der Betrieb wurde aus dem Zugewinn herausgenommen. Als Gegenleistung wurde für die Ehefrau eine höhere Altersvorsorge vereinbart. Beide Partner fühlten sich mit dieser Lösung sicher.