Vermögensauseinandersetzung bei Trennung: Ihr Recht professionell gesichert

Nachhaltige Klärung der gemeinsamen Eigentumsverhältnisse.

  • Saubere Trennung von Hausrat und Kfz
  • Auflösung gemeinsamer GbR / Vermögenswerte
  • Abwicklung der gemeinsamen Immobilie
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Hände unterschreiben einen rechtssicheren Vertrag beim Anwalt für Familienrecht

Was abseits des Zugewinns geregelt wird

Neben dem Zugewinn stehen nach einer Trennung viele gemeinsame Gegenstände zur Diskussion, bei denen beide im Grundbuch oder Vertrag stehen. Wem gehört der gemeinsame Hausrat? Wer behält die gemeinsame Wohnung, und wer steigt aus dem gemeinsamen Firmenkonstrukt aus? Diese sogenannte Vermögensauseinandersetzung erfordert kühlen juristischen Sachverstand, den ich Ihnen verlässlich anbiete.

Anders als beim Zugewinnausgleich, bei dem es nur um den errechneten Geldanspruch geht, geht es bei der Vermögensauseinandersetzung oft um handfeste Güter (Hausrat, PKW, gemeinsame GbR-Beteiligungen) oder auch um die Zuteilung der früheren gemeinsamen Mietwohnung. Jeder Punkt verlangt eine saubere Trennung hinsichtlich Eigentum, Nutzungsrecht und Wertausgleich. Eine fehlende Einigung blockiert Sie beide auf Jahre.

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Typische Konfliktfälle

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Ein faires Teilen gelingt oft besser mit klaren rechtlichen Argumenten:

  • Hausratsverteilung: Wer bekommt die neuen Möbel, wer den teuren Fernseher?
  • Die Ehewohnung: Wenn beide den Mietvertrag unterschrieben haben, wer zieht aus und wie entlässt der Vermieter den anderen?
  • Das Familienauto: Wer war rechtlicher Halter, wer hat es bezahlt, und wem steht es bei der Trennung zu?
  • Immobilienbesitz: Verkauf, Auszahlung des anderen oder doch Halten als Anlage?

In drei Schritten zur sauberen Vermögenstrennung

1. Erfassung & Zuordnung

Wir machen eine genaue Aufstellung der gemeinsam angeschafften oder genutzten Vermögensgegenstände.

2. Juristische Trennung

Ich fordere die Gegenseite zu einer gerechten Naturalteilung (oder Abstandszahlung) entsprechend gesetzlicher Vorgaben auf.

3. Der Neuanfang

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung klärt endgültig "wer was bekommt". Die Vermögensbindung ist restlos gelöst.

Streit um den hochwertigen Hausrat (Fallbeispiel)

In einer fiktiven Trennung konnte sich ein Paar nicht über die teure Designer-Küche und die neue Ledercouch einigen. Die Fronten verhärteten sich derart, dass ein Auszug des Ehemanns ins Stocken geriet. Er weigerte sich, die Wohnung zu verlassen, wenn er nicht die Küche bekäme oder komplett ausbezahlt würde.

Ich lenkte die emotionale Debatte auf eine sachliche, rechtliche Ebene. Gemeinsam erstellten wir Bewertungslisten unter der Prämisse, dass Hausrat bei fehlender Einigung oft nach Billigkeit verteilt wird. Wir konnten einen Vergleich schließen, bei dem die Frau die Wohnung samt Küche behielt, aber im Gegenzug im Zuge der Vermögensauseinandersetzung auf einen Teil des Barkapitals für ihn verzichtete. So ließen wir Fakten sprechen, statt vor Gericht um Teller zu streiten.

Häufige Fragen zur Vermögensauseinandersetzung

Darf ich meine Möbel vor dem Auszug einfach mitnehmen?

Was Ihnen nachweislich allein gehört (z. B. voreheliche Möbel), dürfen Sie ungefragt mitnehmen. Gemeinsam angeschaffter Hausrat ("Ehehausrat") darf aber nicht eigenmächtig abtransportiert werden, da dies im Zweifelsfall den Tatbestand der verbotenen Eigenmacht erfüllt.

Was passiert, wenn wir uns über das gemeinsame Auto nicht einig werden?

Entscheidend ist in erster Linie, wer im Kaufvertrag als Käufer steht und nicht zwingend, wer im Fahrzeugbrief eingetragen ist. Haben es beide gekauft, muss man sich einigen; verweigert einer das völlig, hilft als ultima ratio nur noch die Teilungsversteigerung.

Beenden Sie das Tauziehen um Vermögenswerte

Klären Sie mit mir rechtssicher, wer welche Vermögensgegenstände beanspruchen kann, und schaffen Sie so klare Verhältnisse.

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