Die Logik der Zugewinnberechnung
Nach einer langen Ehe ist das Vermögen meist eng miteinander verflochten. Sie fragen sich nun: Was passiert mit den Ersparnissen, den Wertpapieren oder der Wertsteigerung der Immobilie? In Deutschland leben Ehepaare ohne Vertrag im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Alles, was während der Ehe an Vermögen dazugekommen ist, wird bei der Scheidung geteilt. Ich sorge dafür, dass die Bilanz stimmt und Ihr Anteil fair berechnet wird.
Der Zugewinnausgleich ist ein reiner Geldanspruch. Es wird das Anfangsvermögen (am Tag der Hochzeit) mit dem Endvermögen (am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags) verglichen. Die Differenz ist der Zugewinn. Hat ein Partner mehr erwirtschaftet als der andere, muss er die Hälfte dieser Differenz an den anderen auszahlen. Erbschaften und Schenkungen werden dabei besonders behandelt: Sie zählen zum Anfangsvermögen, nur die Wertsteigerung während der Ehe wird geteilt.
Mehr über den Ablauf erfahren ↓Typische Hürden bei der Vermögensauseinandersetzung
Ein korrekter Zugewinnausgleich scheitert oft an folgenden Punkten, die wir juristisch lösen:
- Beweisnot: Nach Jahren fehlen oft die Belege für das Vermögen am Tag der Hochzeit.
- Verschleierung: Die Sorge, dass ein Partner vor der Trennung Geld beiseitegeschafft hat.
- Bewertungsfragen: Was ist eine Firma oder eine Immobilie heute wirklich wert?
- Schulden: Wie werden Kredite berücksichtigt, die nur ein Partner unterschrieben hat?
In drei Schritten in Hofheim zur fairen Vermögensbilanz
1. Inventur & Mandat
Sie stellen mir alle Unterlagen zu Konten, Immobilien und Schulden zum Stichtag der Hochzeit und Trennung zur Verfügung.
2. Wertermittlung & Ausgleich
Ich fordere die Gegenseite zur Auskunft auf, prüfe alle Belege auf Richtigkeit und berechne den exakten Anspruch.
3. Ihre finanzielle Basis
Sie erhalten Ihren fairen Anteil am ehelichen Vermögenszuwachs und können mit einer klaren Struktur neu starten.
Gerechtigkeit nach Jahrzehnten (Fallbeispiel)
In dieser fiktiven Geschichte war das Ehepaar K. 25 Jahre verheiratet. Herr K. hatte während der Ehe ein Haus von seinen Eltern geerbt und dieses über die Jahre aufwendig modernisiert. Bei der Scheidung war er der Meinung, das Haus gehöre ihm allein. Frau K. fürchtete, leer auszugehen, obwohl sie jahrelang ihr Gehalt in die Modernisierung gesteckt hatte.
Ich klärte die Situation auf: Das Haus selbst blieb zwar im Eigentum von Herrn K., aber die massive Wertsteigerung durch die Modernisierung während der Ehe stellte einen erheblichen Zugewinn dar. Ich ließ den Wert zum Hochzeitszeitpunkt und zum Endzeitpunkt ermitteln. Frau K. erhielt am Ende einen sechsstelligen Ausgleichsbetrag für ihren Anteil am Wertzuwachs. Das fiktive Beispiel zeigt: Nur eine genaue Bilanz schützt vor Benachteiligung.