Beratung zu gemeinsamen Schulden bei Trennung in Hofheim

Befreien Sie sich von Zahlungsverpflichtungen, die Sie nicht zu verantworten haben.

  • Klärung von Haftungsfragen bei Krediten & Konten
  • Gestaltung von Haftungsfreistellungen im Innenverhältnis
  • Verhandlung mit Gläubigern & Banken
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Hände unterschreiben einen rechtssicheren Vertrag beim Anwalt für Familienrecht

Wer unterschreibt, der haftet

Viele Paare teilen nicht nur Vermögen, sondern auch Verbindlichkeiten. Wer haftet für den Hauskredit? Was passiert mit dem Dispo, den beide genutzt haben? Schulden können nach einer Trennung zur erdrückenden Last werden, besonders wenn ein Partner nicht mehr zahlungsfähig ist. Ich helfe Ihnen in Hofheim, die Haftungsfragen zu klären und Vereinbarungen mit Banken und der Gegenseite zu treffen.

Im Familienrecht gilt der Grundsatz: Schulden sind keine "gemeinsamen" Schulden, nur weil man verheiratet ist. Es haftet derjenige (oder diejenigen), der den Kreditvertrag konkret unterschrieben hat. Haben beide unterschrieben (Gesamtschuldner), kann sich die Bank von jedem den vollen Betrag zurückholen, meist zuerst vom Vielverdiener. Im Innenverhältnis der Eheleute muss deshalb zwingend geklärt werden, wer im Rahmen des Zugewinnausgleichs oder des Unterhalts die Raten künftig trägt.

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Was tun im Ernstfall?

Hände unterschreiben einen rechtssicheren Vertrag beim Anwalt für Familienrecht

Das Klären von Mitverpflichtungen ist unsere Priorität:

  • Gesamtschuldnerischer Ausgleich: Wenn Sie die Raten nach der Trennung alleine zahlen, können Sie im Regelfall die Hälfte vom Ex-Partner zurückfordern.
  • Scheidungsfolgenvereinbarung: Wir verhandeln detailliert, wer die Verbindlichkeit übernimmt und den anderen förmlich freistellt.
  • Bankenkompromisse: Banken lassen einen Mitkreditnehmer nicht gerne aus der Haftung; wir setzen dennoch durch klare Argumente und Gegenangebote auf eine Lösung.

In drei Schritten in Hofheim zur Schuldenklärung

1. Vertragsprüfung

Sie legen mir alle Kreditverträge vor, und ich prüfe, wer rechtlich für welche Verbindlichkeiten gegenüber wem haftet.

2. Haftungsfreistellung

Ich verhandle mit der Bank und der Gegenseite über eine Entlassung aus der Mithaftung oder eine reine Innenhaftung.

3. Ihre finanzielle Entlastung

Sie erhalten eine klare rechtliche Vereinbarung, die Sie vor unerwarteten Forderungen schützt und Ihre Bonität sichert.

Die Gefahr der Mithaftung (Fallbeispiel)

In dieser fiktiven Geschichte hatte Frau N. während der Ehe einen Kredit für das neue Auto ihres Mannes mitunterschrieben, wie es Banken gern verlangen. Nach der Trennung nahm er das Auto mit, stellte aber kurz darauf die Ratenzahlungen ein. Die Bank wandte sich sofort an Frau N. und forderte die gesamte Restsumme. Frau N. war verzweifelt.

Ich intervenierte sofort. Im Rahmen der Scheidungsfolgenvereinbarung konnte ich festlegen, dass der Ehemann Frau N. im Innenverhältnis von allen Forderungen freizustellen hatte. Ich verrechnete die offenen Ratenanteile rechtssicher mit ihrem Anspruch aus dem Zugewinnausgleich. Zudem erreichte ich bei der Bank, dass Frau N. gegen eine Abstandszahlung offiziell aus der Außenhaftung entlassen wurde. Das fiktive Beispiel verdeutlicht: Ohne rechtzeitige Regelung sind Schulden fatal.

Häufige Fragen zu Schulden

Muss ich auch für den Dispo haften, den nur meine Frau heimlich überzogen hat?

Lief das Konto nur auf den Namen Ihrer Frau, haften Sie nicht, egal wie tief sie für den Konsum im Dispo war. Anders ist es bei echten Gemeinschaftskonten ("Oder-Konto"). Hier haftet jeder voll.

Können wir die Ratenzahlung für den Kredit vom Unterhalt abziehen?

Ja. Ehebedingte Schulden, die ein Partner nach der Trennung weiter tilgt, können das unterhaltsrelevante Einkommen dieses Partners mindern und sich somit auf die Unterhaltsberechnung auswirken.

Lassen Sie sich nicht von Krediten erdrücken

Ich bringe Licht in Ihre Kreditverpflichtungen und schütze Sie vor unberechtigten Forderungen. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin in Hofheim.

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