Wer unterschreibt, der haftet
Viele Paare teilen nicht nur Vermögen, sondern auch Verbindlichkeiten. Wer haftet für den Hauskredit? Was passiert mit dem Dispo, den beide genutzt haben? Schulden können nach einer Trennung zur erdrückenden Last werden, besonders wenn ein Partner nicht mehr zahlungsfähig ist. Ich helfe Ihnen in Hofheim, die Haftungsfragen zu klären und Vereinbarungen mit Banken und der Gegenseite zu treffen.
Im Familienrecht gilt der Grundsatz: Schulden sind keine "gemeinsamen" Schulden, nur weil man verheiratet ist. Es haftet derjenige (oder diejenigen), der den Kreditvertrag konkret unterschrieben hat. Haben beide unterschrieben (Gesamtschuldner), kann sich die Bank von jedem den vollen Betrag zurückholen, meist zuerst vom Vielverdiener. Im Innenverhältnis der Eheleute muss deshalb zwingend geklärt werden, wer im Rahmen des Zugewinnausgleichs oder des Unterhalts die Raten künftig trägt.
Mehr über den Ablauf erfahren ↓Was tun im Ernstfall?
Das Klären von Mitverpflichtungen ist unsere Priorität:
- Gesamtschuldnerischer Ausgleich: Wenn Sie die Raten nach der Trennung alleine zahlen, können Sie im Regelfall die Hälfte vom Ex-Partner zurückfordern.
- Scheidungsfolgenvereinbarung: Wir verhandeln detailliert, wer die Verbindlichkeit übernimmt und den anderen förmlich freistellt.
- Bankenkompromisse: Banken lassen einen Mitkreditnehmer nicht gerne aus der Haftung; wir setzen dennoch durch klare Argumente und Gegenangebote auf eine Lösung.
In drei Schritten in Hofheim zur Schuldenklärung
1. Vertragsprüfung
Sie legen mir alle Kreditverträge vor, und ich prüfe, wer rechtlich für welche Verbindlichkeiten gegenüber wem haftet.
2. Haftungsfreistellung
Ich verhandle mit der Bank und der Gegenseite über eine Entlassung aus der Mithaftung oder eine reine Innenhaftung.
3. Ihre finanzielle Entlastung
Sie erhalten eine klare rechtliche Vereinbarung, die Sie vor unerwarteten Forderungen schützt und Ihre Bonität sichert.
Die Gefahr der Mithaftung (Fallbeispiel)
In dieser fiktiven Geschichte hatte Frau N. während der Ehe einen Kredit für das neue Auto ihres Mannes mitunterschrieben, wie es Banken gern verlangen. Nach der Trennung nahm er das Auto mit, stellte aber kurz darauf die Ratenzahlungen ein. Die Bank wandte sich sofort an Frau N. und forderte die gesamte Restsumme. Frau N. war verzweifelt.
Ich intervenierte sofort. Im Rahmen der Scheidungsfolgenvereinbarung konnte ich festlegen, dass der Ehemann Frau N. im Innenverhältnis von allen Forderungen freizustellen hatte. Ich verrechnete die offenen Ratenanteile rechtssicher mit ihrem Anspruch aus dem Zugewinnausgleich. Zudem erreichte ich bei der Bank, dass Frau N. gegen eine Abstandszahlung offiziell aus der Außenhaftung entlassen wurde. Das fiktive Beispiel verdeutlicht: Ohne rechtzeitige Regelung sind Schulden fatal.