Die zwei Phasen des Partnerunterhalts
Eine Trennung bedeutet oft eine massive finanzielle Umstellung für beide Partner. Wenn ein Ehepartner während der Ehe beruflich zurückgesteckt hat, um die Familie zu unterstützen, entstehen nach der Trennung oft Versorgungslücken. Ich helfe Ihnen, Ihre Ansprüche auf Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt zu verstehen und fair durchzusetzen, damit Ihr Lebensstandard gesichert bleibt.
Rechtlich wird strikt unterschieden:
- Trennungsunterhalt: Er steht dem bedürftigen Partner vom Tag der Trennung bis zur Scheidung zu. Ein Verzicht darauf ist rechtlich für die Zukunft nicht möglich.
- Nachehelicher Unterhalt: Er greift nach der Scheidung. Hier gilt verstärkt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Es muss rechtlich genau zwischen dem Elementarunterhalt, dem Aufstockungsunterhalt und dem Vorsorgeunterhalt unterschieden werden.
Typische Konfliktfelder
Gerade beim Ehegattenunterhalt gibt es viele Missverständnisse und unterschiedliche Interessen:
- Wohnvorteil: Wie wird das mietfreie Wohnen im eigenen Haus auf den Unterhalt angerechnet?
- Erwerbspflicht: Ab wann ist es einem Partner zuzumuten, wieder voll arbeiten zu gehen?
- Ehebedingte Nachteile: Wie wird ein Karriereknick durch die Kindererziehung finanziell ausgeglichen?
Eine sorgfältige Aufarbeitung dieser Fragen schützt Sie vor großen finanziellen Verlusten.
In drei Schritten zur fairen Unterhaltsregelung
1. Mandat & Status-Check
Sie informieren mich über Ihre aktuelle finanzielle Lage und die bisherige Rollenverteilung in der Ehe, damit ich Ihre Ansprüche prüfen kann.
2. Analyse & Durchsetzung
Ich analysiere den ehelichen Lebensstandard, bereinige das Nettoeinkommen beider Seiten und fordere den zustehenden Betrag mit Nachdruck ein.
3. Ihr gesicherter Lebensstandard
Sie verfügen über eine klare monatliche Zahlung, die Ihre Existenz während und nach der Trennungsphase rechtlich und finanziell absichert.
Finanzielle Unabhängigkeit nach 20 Jahren Ehe (Fallbeispiel)
Betrachten wir das fiktive Beispiel von Frau S. Sie war 20 Jahre verheiratet und hatte für die Erziehung der drei Kinder ihren Beruf aufgegeben. Nach der Trennung wollte ihr Mann ihr nur für drei Monate eine kleine Summe zahlen, da sie "nun ja wieder arbeiten gehen könne". Frau S. hatte enorme Zukunftsängste.
Ich konnte aufzeigen, dass Frau S. durch die lange Pause einen "ehebedingten Nachteil" erlitten hatte und nicht sofort auf ihr altes Gehaltslevel zurückkehren konnte. Ich setzte den Trennungsunterhalt korrekt durch und handelte für den nachehelichen Unterhalt eine Befristung aus, die ihr genug Zeit für eine Umschulung gab. Am Ende konnte eine außergerichtliche Einigung auf eine Abfindungssumme erzielt werden, die ihr den Kauf einer kleinen Wohnung ermöglichte. Frau S. konnte so trotz der späten Trennung finanziell unabhängig neu anfangen und auch der Ehemann war zufrieden, da er ohne schlechtes Gewissen neu anfangen konnte und die Trennung fair abgewickelt worden war. Kompromisse finden, individuelle Lösungen schaffen muss das Ziel sein.
Häufige Fragen zum Ehegattenunterhalt
Wie lange habe ich Anspruch auf nachehelichen Unterhalt?
Die Dauer hängt stark von den ehebedingten Nachteilen, der Ehedauer und der Betreuung gemeinsamer Kinder ab. Ein lebenslanger Unterhalt ist heute die absolute Ausnahme. Oft wird der Unterhalt befristet oder stufenweise herabgesetzt.
Was passiert bei einem neuen Partner?
Wenn Sie in einer neuen, verfestigten Lebensgemeinschaft leben, kann das den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt verwirken. "Verfestigt" bedeutet oft ein engeres Zusammenleben über mindestens zwei bis drei Jahre oder beispielsweise aus der Geburt eines gemeinsamen Kindes herrührend. Dies kann im Einzelfall aber auch viel schneller eintreten.