Was tun, wenn das Recht auf dem Papier bleibt?
Sie haben alles richtig gemacht. Sie haben sich geeinigt, vielleicht eine notarielle Urkunde erstellt oder sogar erfolgreich einen Prozess geführt. Sie haben das gerichtliche Dokument in der Hand, das Ihnen schwarz auf weiß bescheinigt: Der Unterhalt steht Ihnen zu.
Und trotzdem: Das Geld kommt nicht auf Ihrem Konto an. Die Frustration ist in diesem Moment meist gigantisch. Doch die gute Nachricht ist: Mit einem sogenannten "vollstreckbaren Titel" (Urteil, Beschluss, Urkunde) endet meine Arbeit als Anwältin nicht. Im Gegenteil, jetzt haben wir das schärfste Schwert des Gesetzes an unserer Seite: Die Zwangsvollstreckung.
Erfahren Sie, wie wir Ihr Geld eintreiben ↓Die Instrumente der Zwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung bedeutet nicht, dass jemandem gleich der Fernseher aus dem Wohnzimmer getragen wird. In der Praxis geht es oft sehr viel eleganter und effektiver:
- Lohnpfändung (Gehaltspfändung): Oft das beste Mittel. Der Arbeitgeber des Schuldners wird kontaktiert und muss den geschuldeten Unterhalt jeden Monat direkt vom Gehalt abziehen und an Sie überweisen.
- Kontopfändung: Hierbei sperren wir über das Gericht den Zugriff auf die Bankkonten des Schuldners, bis Ihre Unterhaltsschuld durch die Bank von seinem Guthaben beglichen wurde.
- Vermögensauskunft: Der Schuldner muss unter Eid alle seine Vermögenswerte, verstecktes Geld und Einkünfte vor dem Gerichtsvollzieher offenlegen. Eine Falschaussage ist eine Straftat.
In drei Schritten zu effektiv vollstrecktem Unterhalt
1. Titelprüfung
Ich prüfe Ihren vorhandenen Unterhaltstitel auf Gültigkeit und bereite die offizielle Vollstreckungsklausel für das Gericht vor.
2. Beantragung bei Gericht
Wir reichen den Antrag auf Erlass des sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses schnellstens beim zuständigen Amtsgericht ein.
3. Direkter Geldfluss
Nach erfolgreicher Zustellung an z.B. die Bank oder den Arbeitgeber, wird das Geld zwingend direkt auf Ihr Konto eingezogen.
Erfolgreiche Lohnpfändung nach monatelanger Hinhaltetaktik (Fallbeispiel)
Ein fiktives Beispiel: Obwohl Frau T. einen rechtskräftigen Unterhaltstitel für ihre beiden Kinder hatte, weigerte sich ihr Ex-Partner strikt, den Unterhalt pünktlich zu zahlen. Immer wieder kamen Ausreden oder nur kleine Teilbeträge. Das ständige Nachfragen zermürbte Frau T. psychisch.
Wir leiteten schnellstens die Zwangsvollstreckung in Form einer Lohnpfändung ein. Durch einen gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wurde der Arbeitgeber des Ex-Partners verpflichtet, den Unterhaltsbetrag direkt vom Nettogehalt abzuziehen und an Frau T. zu überweisen. Von einem Tag auf den anderen flossen die Zahlungen pünktlich. Die emotionale Belastung für Frau T. war endlich vorbei.
Häufige Fragen zur Vollstreckung
Was ist, wenn er wirklich nichts hat?
Das Gericht gewährt dem Schuldner einen Pfändungsfreibetrag, der seine Existenz sichert. Liegt er darunter, kann vorerst nicht vollstreckt werden. Wichtig: Gerade beim Unterhalt (Pfändung nach § 850d ZPO) gelten hier aber verschärfte, niedrigere Pfändungs-Freibeträge als bei normalen Schulden (auf Grundlage der Düsseldorfer Tabelle)!
Brauche ich einen Anwalt für die Vollstreckung?
TIPP: In der Regel vollstreckt der Anwalt für Sie, den Sie schon kennen und der den vorherigen Prozess geführt hat. Sie können theoretisch selbst zum Gerichtsvollzieher gehen, doch Lohn- und Kontopfändungsanträge sind juristisch komplex und formgebunden. Ein Fehler verzögert Ihr Geld. Ich erledige das schnellstens digital für Sie.