Wenn nur noch das Gericht helfen kann
Ich bin immer eine Befürworterin von klugen, außergerichtlichen Einigungen. Doch manchmal stößt man auf eine Mauer. Wenn die Gegenseite ihr Einkommen verschleiert, falsche Belege liefert oder schlichtweg jede Zahlung kategorisch verweigert, bringt Reden nichts mehr. In diesem Moment müssen Fakten geschaffen werden.
Eine Unterhaltsklage vor dem Familiengericht ist das letzte, aber oft wirkungsvollste Mittel, um Ihren Anspruch auf Kindes- oder Ehegattenunterhalt unmissverständlich zu sichern. Das Familiengericht hat hier weitreichende Möglichkeiten, Auskünfte zu erzwingen – notfalls auch durch Auskunft von Banken oder Finanzämtern. Ich vertrete Sie in diesem Prozess absolut konsequent.
Mehr über den Verfahrensablauf ↓Ablauf und Voraussetzungen des Unterhaltsverfahrens
Bevor man vor Gericht zieht, müssen bestimmte Formalitäten erfüllt sein:
- Auskunftsstufe: Sehr oft beginnt das Verfahren mit einer Stufenklage. Zuerst verklagen wir die Gegenseite auf Auskunft (Herausgabe der echten Gehaltsabrechnungen etc.).
- Eidesstattliche Versicherung: Zweifeln wir die Auskunft an, kann das Gericht verlangen, dass die Gegenseite die Vollständigkeit an Eides statt versichert – hier hört der Spaß für Tricksereien auf.
- Zahlungsstufe: Sobald die echten Zahlen auf dem Tisch liegen, beziffern wir Ihre konkrete Forderung in einer Zahlungsklage.
Das Familiengericht entscheidet dann per Beschluss über die Höhe und Pflicht des Unterhalts. Ab diesem Moment ist die Diskussion beendet.
In drei Schritten zu Ihrem Recht vor Gericht
1. Klageschrift & Begründung
Wir verfassen gemeinsam eine detaillierte und fundierte Antragsschrift an das Gericht, in der wir den Sachverhalt und Ihre Ansprüche belegen.
2. Gerichtstermin
Ich stehe Ihnen in der mündlichen Verhandlung kämpferisch, aber souverän zur Seite, um Ihre finanziellen Forderungen zu begründen.
3. Der Gerichtsbeschluss
Mit dem gerichtlichen Beschluss besitzen Sie einen "Titel". Die Zahlungspflicht ist damit endgültig rechtskräftig und jederzeit pfändbar amtlich anerkannt.
Konsequentes Handeln bei Einkommensverschleierung (Fallbeispiel)
In diesem fiktiven Fall trennte sich Frau L. von ihrem Ehemann, der als Freiberufler tätig war. Nach der Trennung behauptete er plötzlich, dass sein Geschäft extrem schlecht liefe und er keinerlei Unterhalt zahlen könne. Er ignorierte jegliche außergerichtlichen Aufforderungen zur Offenlegung seiner Finanzen.
Ich reichte umgehend eine Stufenklage bei Gericht ein. In der ersten Stufe wurde der Ehemann gerichtlich zur Auskunft gezwungen und musste seine Einnahmen unter Androhung einer eidesstattlichen Versicherung vorlegen. Dabei kam heraus, dass er Gewinne künstlich kleingerechnet hatte. In der zweiten Stufe wurde er zu rückwirkenden und laufenden Unterhaltszahlungen verurteilt. Ohne die Klage hätte Frau L. auf das dringend benötigte Geld verzichten müssen.
Häufige Fragen zur gerichtlichen Klärung
Wer bezahlt das Gerichtsverfahren?
Die Prozesskosten (Anwalt und Gericht) hängen vom sogenannten Verfahrenswert ab. Dieser berechnet sich aus dem geforderten aktuellen Jahresunterhalt zuzüglich etwaiger bereits aufgelaufener Rückstände. Grundsätzlich trägt derjenige die Kosten, der den Prozess verliert. Häufig entscheidet das Gericht jedoch über eine prozentuale Kostenverteilung (z. B. 10 % zu 90 %), basierend auf dem Anteil von Gewinnen und Verlieren. Bitte beachten Sie: Grundsätzlich sind Sie mein Kostenschuldner und Vorschüsse für die Tätigkeit sind absolut üblich.
Kann ich mich vor Gericht selbst vertreten?
Nein. Bei Unterhaltsverfahren vor dem Amtsgericht – Familiengericht – herrscht grundsätzlich Anwaltszwang. Gesetzlich ist dafür "nur" ein Anwalt vorgeschrieben. Ein spezialisierter Fachanwalt für Familienrecht ist also gesetzlich nicht zwingend, ABER aus strategischer und inhaltlicher Sicht hochgradig empfehlenswert zur sicheren fachlichen Begleitung.