Rechtssichere Berechnung und Durchsetzung von Kindesunterhalt in Hofheim und Schmitten

Die finanzielle Absicherung Ihrer Kinder im Fokus.

  • Exakte Berechnung nach Düsseldorfer Tabelle
  • Klärung von Mehrbedarf & Sonderbedarf
  • Schnelle und rechtssichere Durchsetzung
Jetzt Erstberatung anfragen
Taschenrechner und Geldscheine - Exakte Berechnung von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt

Die finanzielle Absicherung Ihrer Kinder

Sie sind hier, weil das Wohl Ihrer Kinder an erster Stelle steht, die finanzielle Situation nach der Trennung aber Klärung bedarf. Ob Sie Unterhalt fordern oder sicherstellen wollen, dass Sie nicht über Gebühr belastet werden – eine objektive Prüfung nach der aktuellen Düsseldorfer Tabelle ist unerlässlich. Ich sorge dafür, dass die Kinder bekommen, was ihnen rechtlich zusteht, und schaffe eine klare Basis für die Zukunft.

Kindesunterhalt ist das Recht des Kindes auf eine gesicherte Existenz. In der Regel leistet der Elternteil, bei dem das Kind lebt, seinen Beitrag durch Erziehung und Pflege (Naturalunterhalt), während der andere Elternteil zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet ist. Die Berechnung ist komplex und hängt vom bereinigten Nettoeinkommen sowie dem Alter des Kindes ab. Auch bei modernen Modellen wie dem Wechselmodell muss genau geprüft werden, ob und in welcher Höhe Ausgleichszahlungen fließen müssen.

Mehr über den Ablauf erfahren ↓

Streitpunkte beim Unterhalt vermeiden

Taschenrechner und Geldscheine - Exakte Berechnung von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt

Oftmals gibt es Unstimmigkeiten bei der genauen Berechnung des Unterhalts. Hier sind typische Bereiche, in denen Streit entstehen kann:

  • Einkommensprüfung: Oft werden Boni, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bei der Angabe des Einkommens "vergessen".
  • Zusatzkosten: Wer übernimmt die Kosten für Kieferorthopädie, Klassenfahrten oder teure Hobbys (Mehrbedarf/Sonderbedarf)?
  • Volljährigkeit: Ab dem 18. Geburtstag ändert sich die Rechtslage massiv. Wichtig: Nicht automatisch sind ab 18 beide barunterhaltspflichtig. Privilegierte volljährige Kinder (die noch in der allgemeinen Schulausbildung stehen) stehen den Minderjährigen gleich. Ab 18 muss das Kind den Unterhalt jedoch grundsätzlich selbst geltend machen. Bitten Sie uns gerne um eine verlässliche Berechnung.

Um Konflikte zu vermeiden, ist eine präzise Aufstellung der Finanzen sowie tiefgreifendes rechtliches Wissen notwendig.

In drei Schritten zum gesicherten Kindesunterhalt

1. Unterlagen & Vollmacht

Sie übergeben mir die vorhandenen Einkommensbelege und erteilen mir das Mandat zur offiziellen Auskunftsforderung beim anderen Elternteil.

2. Auskunft & Kalkulation

Ich fordere die lückenlose Offenlegung der Finanzen der Gegenseite und berechne präzise den Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.

3. Ihre finanzielle Planungssicherheit

Sie erhalten einen vollstreckbaren Unterhaltstitel (Urkunde), der die monatlichen Zahlungen für Ihre Kinder dauerhaft und rechtssicher fixiert.

Klarheit durch Zahlen: Wie Sarah und Tom den Streit beendeten (Fallbeispiel)

Stellen wir uns die fiktive Situation von Sarah und Tom vor. Nach der Trennung lebte die gemeinsame Tochter bei Sarah. Tom zahlte monatlich einen Betrag, den er selbst für "fair" hielt, doch Sarah reichte das Geld aufgrund gestiegener Wohnkosten nicht aus. Jedes Gespräch darüber endete in Vorwürfen und Streit. Tom vermutete, Sarah wolle das Geld für ihren eigenen Lebensstil nutzen.

Durch meine Intervention kehrte Sachlichkeit ein. Ich forderte Tom offiziell zur Auskunft auf und stellte fest, dass sein Einkommen durch eine Gehaltserhöhung gestiegen war. Ich rechnete ihm vor, dass der gesetzliche Unterhalt über seiner bisherigen Zahlung lag. Als Tom sah, dass es sich um eine neutrale gesetzliche Vorgabe handelte, lenkte er ein. Tom ließ freiwillig eine Jugendamtsurkunde erstellen. Der Streit vor dem Kind hörte sofort auf, da die Finanzen nun klar geregelt waren und Sarah einen Titel in Händen hielt.

Häufige Fragen zum Kindesunterhalt

Wie lange muss ich Kindesunterhalt zahlen?

Grundsätzlich bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung oder des Studiums des Kindes. Wichtig ist jedoch: Ab dem 18. Lebensjahr muss das Kind selbst den Unterhalt geltend machen. Privilegierte volljährige Kinder (die sich noch in der Schulausbildung befinden) stehen den Minderjährigen gleich. Ab 18 sind auch nicht einfach beide pauschal barunterhaltspflichtig. Es empfiehlt sich ausdrücklich, den genauen Unterhalt bei mir berechnen zu lassen.

Wann muss Unterhalt eingeklagt und tituliert werden?

Unterhalt muss nur dann vor dem Familiengericht eingeklagt werden, wenn die Gegenseite nicht zahlt, wenn absolut keine Einigung gefunden wird oder wenn keine (kostenlose) Jugendamtsurkunde erstellt wird. Andernfalls kann auch Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Eine gerichtliche Durchsetzung erfolgt immer beim Familiengericht, nicht zivilrechtlich.

Jetzt Termin zur Unterhaltsprüfung vereinbaren

Sichern Sie die Zukunft Ihrer Kinder ab. Lassen Sie uns gemeinsam den korrekten Unterhalt ermitteln und festschreiben. Vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung in Hofheim oder Schmitten.

Termin für Erstberatung vereinbaren
06192 / 200 6668 Nachricht senden