Rückständiger Unterhalt: Keine Zeit verlieren
Es ist ein frustrierendes Gefühl, wenn fest vereinbarte Unterhaltszahlungen plötzlich ausbleiben oder nur noch teilweise auf dem Konto eingehen. Oft hängen Miete, Lebensmittel oder die Versorgung der Kinder direkt davon ab. Ein Unterhaltsrückstand bringt Sie in große finanzielle Schwierigkeiten, für die Sie keine Schuld tragen.
Wichtig ist jetzt: Handeln Sie zügig! Ein Unterhaltsrückstand erledigt sich selten von selbst, und je länger Sie warten, desto schwieriger kann es werden, das Geld nachträglich in voller Höhe einzutreiben oder titulieren zu lassen. Ich helfe Ihnen dabei, schnell Druck aufzubauen und Ihr Geld einzufordern, bevor Ihre eigene Existenz gefährdet ist.
Mehr über den Ablauf erfahren ↓Warum Unterhalt oft nicht rückwirkend gefordert werden kann
Im deutschen Unterhaltsrecht gilt grundsätzlich ein strenger Grundsatz: Unterhalt für die Vergangenheit kann meistens nur unter ganz speziellen Umständen gefordert werden.
- Inverzugsetzung: Sie können Unterhalt erst ab dem Zeitpunkt fordern, in dem Sie den Unterhaltspflichtigen nachweislich zur Auskunft über seine Finanzen oder zur Zahlung aufgefordert haben.
- Verwirkung: Wer zu lange wartet und dem Ex-Partner signalisiert, dass er die Zahlung nicht wirklich braucht, riskiert, dass der Anspruch verfällt.
- Härtefälle: Ausnahmen bilden besondere Härtefälle oder unregelmäßige Sonderzahlungen.
Zögern Sie also nicht. Wenn die Zahlung unbegründet ausbleibt, muss sofort eine offiziell wirksame Mahnung verschickt werden. Das ist mein Job.
In drei Schritten Ihren Rückstand eintreiben
1. Bestandsaufnahme
Sie legen mir Ihre bisherigen Nachweise und eventuelle schriftliche Absprachen oder Urteile vor.
2. Inverzugsetzung
Ich verfasse ein rechtssicheres Schreiben an den Zahlungsverpflichteten, um den Verzug offiziell zu dokumentieren und die Frist zu setzen.
3. Nachzahlung sichern
Wenn sich der Partner weigert oder nicht zahlen "kann", erörtern wir die nächsten Eskalationsschritte, wie z.B. Ratenvereinbarungen oder Vollstreckung.
Die drohende Pfändung rechtzeitig abgewehrt (Fallbeispiel)
Betrachten wir das fiktive Beispiel von Herrn M. Er hatte nach einer beruflichen Umorientierung finanzielle Engpässe und konnte den Kindesunterhalt für einige Monate nicht in voller Höhe zahlen. Seine Ex-Frau handelte schnell und drohte mit sofortiger Zwangsvollstreckung, da ein Titel vorlag. Herr M. war verzweifelt, da eine Pfändung seinen neuen Arbeitsplatz gefährdet hätte.
Ich schaltete mich sofort ein. Obwohl der Rückstand berechtigt war, konnte ich den Vollstreckungsdruck herausnehmen, indem ich der Gegenseite die aktuelle Einkommenssituation transparent darlegte und eine moderate, realistische Ratenzahlungsvereinbarung aushandelte. So vermieden wir die Pfändung und Herr M. konnte den Rückstand gesichert abbezahlen, ohne seine Existenz zu ruinieren.